Seine Königliche Hoheit übt sich in Bescheidenheit

Wie bereits berichtet, hat seine Königliche Hoheit Ernst August Prinz von Hannover, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, Königlicher Prinz von Großbritannien und Irland, Ehegespinnst von Prinzessin Caroline von Monaco, beschlossen, seinen ehemaligen Verteidiger wegen der Folgen eines angeblichen nicht autorisierten Geständnisses u.a. auf Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 250.000 EURO zu verklagen. Der Höhe nach nimmt der Kläger nun aus angeblich rein motivationsverdeutlichenden Gründen seine Forderung um 245.000 EURO zurück. Ernst August Prinz von Hannover hat seine Schmerzensgeldforderung gegen seinen früheren Anwalt von 250.000 auf 5000 Euro reduziert. Der Grund: Er will so zeigen, dass es ihm um die Sache gehe und nicht ums Geld.

Mit diesem "symbolischen Betrag" wolle der Kläger deutlich machen, dass es ihm in dem Verfahren nicht um Geld, "sondern um die Sache" gehe, sagte Ernst Augusts Anwalt Wolfgang Euler am Donnersta…

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Themen: Hannover , Prinzessin Caroline Von Monaco , Caroline Von Monaco , Prinz , Herzog , Seine Königliche Hoheit

Erschienen 3. Oktober 2008 auf http://strafprozess.blogspot.com.

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