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sehr eilig

am 11.06.2008 von http://kbmech.twoday.net/

ein landgericht läd zur mündlichen verhandlung. für übermorgen. na toll. da rufe ich bei der geschäftsstelle an und teile mit, dass die gesetzliche ladungsfrist nicht eingehalten wurde. man stellt mich in die warteschleife mit dem bemerken, man müsse sich die akte eben holen.

nach fast zehn minuten wartezeit meldet sich der zuständige richter. er meint doch tatsächlich, wir sollen doch den termin so nehmen, auch wenn die ladungsfrist nicht eingehalten sei, schließlich hätten wir ja schriftsätzlich kundgetan, dass wir es sehr eilig mit einem termin hätten.

ich sage ihm, dass an diesem tag noch drei weitere termine …

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