Segway im Straßenverkehr nun offiziell zugelassen

Segway, der Elektroroller aus den USA darf nun offiziell ohne Sondergenehmigung auf deutschen Straßen fahren. Die Verordnung über die Zulassung von “elektronischen Mobilitätshilfen” hat am 10. Juli 2009 den Bundesrat passiert und wurde am 24. Juli im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Für die Straßenzulassung hat die Bundesregierung nun eine eigene neue Fahrzeugklasse geschaffen: Die “elektronische Mobilitätshilfe” (“eMo”) beinhaltet sämtliche Vorschriften zur Segway Nutzung im Straßenverkehr. Formale Mindesvoraussetzungen: Ein Mofa-Führerschein und eine Haftpflichtversicherung. Weiterhin muss der Segway mit Licht und Klingel ausgestattet sein, der Fahrer muss einen Helm tragen und Richtungsänderungen per Handzeichen kenntlich machen. Weitere Details führt die SZ auf.

Während der in den USA erfundene Elektroroller hierzulande noch ein seltener Anblick ist (obwohl auch die Polizei ihn bereits vereinzelt einsetzt) gehört er in anderen europäischen Ländern schon fest ins Stadtbild (ebenfalls zumeist von …

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Themen: Juristisches , Bundesrat , Führerschein , Zulassung , Straßenverkehr , Bundesgesetzblatt , Apple , Emo , Segway

Erschienen 28. Juli 2009 auf http://www.jurablog.com.

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