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Sedo-Domainparking und Markenrecht

am 19.04.2007 von http://www.blog.medienrecht-informationen.de

Wer eine Domain registriert und bei der Domainhandelsbörse sedo.de zum Verkauf anbietet, muss auch dabei die Markenrechte Anderer beachten. Denn die Verwendung einer Domain im Rahmen einer Sedo Domainparking-Webseite stellt nach Ansicht der Richter des OLG Hamburg (Urteil v. 08.02.2007, Az.: 3 U 109/06) eine kennzeichenmäßige Verwendung (Benutzung) der in der Domain enthaltenen markenrechtlich geschützten Bezeichnung dar. Das Einstellen einer Domain bei sedo.de gehe über die bloße Erklärung der Verkaufsabsicht hinaus.
Auf der Hauptseite stellt sedo.de vor allem sogenannte “sponsored Links” zusammen, die thematisch der Bezeichnung der zum Verkauf angeboteten Domain (hier: test24.de) entsprechen. Eine solche Zusammenstellung auf derselben Internetseite werde vom Publikum als eine Dienstleistung des Markenrechtsinhabers angesehen. Zu dieser Ansicht kamen die Richter vorliegend mit Blick auf die Verknüpfungen (Hyperlinks) zum Thema Produkttests, Testergebnisse und Preisvergleich. Diese Aufstellung war zudem überschrieben mit: “Sponsored Links zum Thema Test”.
Aus der Sicht des Verkehrs bedeute das im maßgeblichen Gesamteindruck der Internetseite nicht, dass die Veröffentlichung der “sponsored links” auf der Hauptseite gleichsam beziehungslos zur blickfangmäßig herausgestellten Bezeichnung der zum Verkauf angebotenen Domain erfolgt wäre oder gar nur der Marke sedo.de zugeordnet würde. Dieser Betrachtungsweise stehe der Umstand, dass die Domain verkäuflich sei und die “sponsored links” zugleich dem potentiellen Käufer auch Verwendungsmöglichkeiten für die Domain aufzeigten, nicht entgegen.
Eine Verwechslungsgefahr zwischen den auf die Stiftung Warentest eingetragenen Wort- und Bildmarken und der hier angeriffenen Verwendung der Domain test.24.de vermochten die Richter im konkreten Fall allerdings nicht zu erkennen. Die Kennzeichen …

Mathias am 25.08.2007 um 08:57 Uhr:

Das Verkaufs- und Auktionsportal Sedo stellt eine Plattform bereit, über die es für Inhaber von Domains möglich ist, einen Käufer für eine Domain zu finden. Der Verkaufspreis kann entweder frei ausgehandelt werden oder in Form einer Auktion ermittelt werden.
Sedo bietet allerdings für Verkäufer von Domains nur einen sehr unzureichenden Schutz, wie ein Test von mir herausfand.

http://blog.trouper.de/blog.cgi?id=33
Sedo: Ungenügender Schutz für Domainverkäufer

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Sedo-Domainparking und Markenrecht

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Sedo Domainparking, sponsored links und test24.de

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Störerhaftung - Domainparking bei sedo.de

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test24.de

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Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Berlin (Urt. v. 03.06.2008 - Az.: 103 O 15/08) hat entschieden, dass eine Domainbörse (hier: Sedo GmbH), auf der Kunden Domains parken können, vor Kenntnis nicht für die Rechtsverletzungen, die der Kunde auf der Domain begeht, haftet.Schlie…

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