Securenta Göttinger Immobilienanlagen und Vermögensmanagement AG: Post vom Insolvenzverwalter Drohen Steuerforderungen?
am 21.04.2008 von KAPITAL-RECHTINFO
Lauert auf Seite 2 des Schreibens vom Insolvenzverwalter Knöpfel die Steuerbombe mit Zeitzünder? So fragt sich mancher Anleger, der dieser Tage Post vom Insolvenzverwalter Knöpfel erhielt. Fest steht jetzt offensichtlich jedenfalls eines: Anlegern soll auch nach Ansicht des Insolvenzverwalters ein Schadensersatz zustehen.
Wer die Passage liest könnte meinen, er habe die Wahl: Keine Schadensersatzansprüche stellen und damit in der Vergangenheit erhaltene Steuervorteile sichern oder seine berechtigten Schadensersatzansprüche im Insolvenzverfahren der Securenta AG anzumelden und etwas von der Insolvenzquote zu erhalten.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke
Diese Ansicht selbst wenn sie hier nur verkürzt dargestellt werden kann ist falsch. Denn der Anleger hat in Wirklichkeit gerade keine Wahl: Die Finanzämter müssen im Rahmen der Gesetze reagieren. Im Wesentlichen gibt es grob skizziert zur Zeit erkennbar folgende Optionen, von denen niemand vorher sagen kann, ob und wann sie eintreten:
Ihre Beteiligung an der Securenta AG wird steuerlich grundsätzlich nicht anerkannt:
(z. B. als so genannte steuerliche Liebhaberei)
Alle Anleger müssen einen Teil der erzielten Steuervorteile zurück erstatten. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie Schadensersatzansprüche im Insolvenzverfahren angemeldet haben oder einfach passiv geblieben sind.
Eintrittswahrscheinlichkeit: gering, jedoch nicht vollkommen ausgeschlossen
Das Finanzamt erhält von Ihren Schadensersatzansprüchen Kenntnis, die Sie im Insolvenzverfahren stellen, und Sie erhalten kein Geld zurück:
(kurz gefasst: Ansicht des Insolvenzverwalters Knöpfel)
Zu versteuern ist der Betrag, den Sie aus der Insolvenzmasse erhalten, also nichts.
Eintrittswahrscheinlichkeit: sehr gering
Das Finanzamt erhält von Ihren Schadensersatzansprüchen Kenntnis und Sie erhalten Geld zurück:
Zu versteuern ist der Betrag, den Sie …
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