Sechsjährige Enkelin missbraucht - Vier Jahre acht Monate Haft
Sein Geständnis ersparte dem Opfer einen Auftritt vor Gericht: Wegen sechsfachen schweren sexuellen Missbrauchs und vorsätzlicher
Körperverletzung seiner erst sechs Jahre alten Enkelin ist ein 59-jähriger Arbeiter aus dem Kreis Würzburg am vergangenen Donnerstag
zu vier Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt worden.
Das Mädchen stammt aus einer geschiedenen Ehe und lebt bei seinem Vater. Die Wohnung der Großeltern war deshalb für die Sechsjährige
wie ein zweites Zuhause. Zumindest so lange, bis Ehefrau des Angeklagten im Frühjahr 2007 verstarb. Danach begannen die üblen
Übergriffe des 59-Jährigen an dem Kindergartenkind.
Die genaue Zahl der Missbrauchshandlungen ist nicht bekannt, sechs Fälle brachte die Staatsanwaltschaft zur Anklage. In zwei Fällen
wollte der Angeklagte zusätzlich, dass sich die Enkelin kinderpornografische Bilder auf dem Computer ansieht. „Als ich in die Schule
gekommen bin, hat er damit aufgehört“, sagte das Mädchen bei seinen Vernehmungen bei Polizei und Ermittlungsrichterin.
Der Angeklagte war bisher nicht vorbestraft. Nachdem sich die Sechsjährige ihrem Vater anvertraut hatte, wurde er im Januar in
Untersuchungshaft genommen. Glaubt man seinen Angehörigen, dann hätte er schon vor Jahrzehnten hinter Gitter gehört: Im Verlauf der
aktuellen Ermittlungen warfen ihm seine beiden Töchter vor, als Kinder ebenfalls von ihm vergewaltigt worden zu sein. Diese Taten
sind lange verjährt, deshalb mussten die Ermittlungen eingestellt werden. „Hoffentlich bekommt er 15 Jahre!“, sagte eine Frau im
Sitzungssaal, als die Staatsanwältin den Strafrahmen für einen Fall des schweren sexuellen Missbrauchs (zwei bis fünfzehn Jahren
Gefängnis) erwähnte.
Doch der Angeklagte hat alles dafür getan, um mit einer möglichst geringen Strafe davonzukommen. Das Wichtigste: Sein umfassendes
Geständnis der …
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