Sechs populäre Abmahnungs-Irrtümer
am 10.07.2007 von http://www.lampmann-behn.de/blog/index.htmlAus aktuellem Anlass hier eine Liste der häufigsten Irrtümer und Missverständnisse, die unsere Mandanten und Gegner im Internet zum Thema Abmahnungen im Wettbewerbs- und Urheberrecht gefunden haben. Wer eine Abmahnung erhalten hat, sollte vor allem dem Inhalt Aufmerksamkeit schenken und das Schreiben überprüfen lassen, um darauf vernünftig zu reagieren. Die folgenden Verteidigungsmöglichkeiten bieten allerdings wenig Aussicht auf Erfolg:1. Ohne Vollmacht ist die Abmahnung nichtig. Außerdem ist das ein Hinweis darauf, dass der Anwalt auf eigene Faust ohne Mandant abmahnt und absahnt.Zunächst sollte man sich klarmachen, dass es nur zwei Oberlandesgerichte in Deutschland gibt, die meinen, dass eine anwaltliche Abmahnung einer Original-Vollmacht des Auftraggebers nach § 174 BGB bedarf. In diesen Gerichtsbezirken wird der Anspruchsteller wahrscheinlich keine einstweilige Verfügung beantragen. Außerdem messen die Gerichte der Vollmachtsrüge höchstens dann Bedeutung bei, wenn der Abgemahnte bei der Rüge der Vollmacht zu erkennen gibt, dass er nach Vorlage der Vollmacht eine Unterlassungserklärung abgeben wird. Schließlich sollte man auch aus taktischen Gründen vorsichtig sein, ob man dem Anwalt, der die Abmahnung verfasst hat, vollmachtsloses Handeln und damit möglicherweise Betrug vorwirft.2. Die Abmahnung habe ich nie bekommen. Deshalb lege ich Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung ein.Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Abgamahnte darlegen und beweisen muss, dass er keinen Anlass zur Klage (§ 93 ZPO) gegeben hat. Das Bestreiten des Zugangs der Abmahnung genügt dafür nicht. Im Übrigen ist die Abmahnung keine Voraussetzung für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Eine nicht erfolgte Abmahnung kann nur im Hinblick darauf relevant sein, ob der Abgemahnte …
Was tun bei Abmahnungen
Handakte WebLAWg / Wer eine Abmahnung bekommt, der findet beiliegend gleich eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung, die er unterschreiben soll. Im Klartext heißt das: Der Abgemahnte verpflichtet sich, Verstöße wie den Online-Tausch geschützter Filme…
FAQ: Mehrfache Abmahnung
RA-Blog / Ein Leser stellt folgende Frage: Ein Anwalt kann z.B. wegen fehlendem oder falschem Impressum abmahnen. Was ist, wenn das jetzt 3 Anwälte gleichzeitig lesen und abmahnen? Ist das möglich und, wenn ja, welchen müsste man dann bezahlen? Man kann do…
Zum Nachweis de Zugangs der Abmahnung - Urteil des BGH vom 21.12.2006, Az.: I ZB 17/06
Wettbewerbsrecht-Blog.de / Nach einem Urteil des BGH vom 21.12.2006 muss der Abgemahnte beweisen, dass er keine Abmahnung bekommen hat - und zwar immer dann, wenn der Abmahnende vorträgt und unter Beweis stellt, dass er diese versendet hat. Als Versendungsform zwingt der BGH…
LG Berlin: Keine Zahlungspflicht für einstweilige Verfügung bei fehlender Abmahnung
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Verhinderung von Bildveröffentlichungen in einer Zeitschrift verlangt zwar keine vorherige Abmahnung. Unterlässt der Antragsteller aber die Abmahnung, hat nicht die Zeitschrift die Kosten zu…
OLG München I: Auch viele gleichartige Abmahnungen sind nicht rechtsmissbräuchlich
Kanzlei Kremer / Wenn die Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes dem Grunde nach berechtigt ist (etwa weil die Informationspflichten im Fernabsatz tatsächlich nur unvollständig erfüllt worden sind), wird sie gerne als rechtsmissbräuchlich bezeichnet (Stichwo…
Abmahnungen per Gerichtsvollzieher
BERLIN BLAWG / Es scheint bei Rechtsanwälten und Kanzleien zurzeit in Mode zu kommen, an diejenigen (Privat-)Personen, die über kein Telefax verfügen, Abmahnungen nicht mehr als Einschreiben mit Rückschein zuzustellen, sondern gleich den zuständigen Gerichtsv…
» § 174 BGB Einseitiges Rechtsgeschäft eines Bevollmächtigten
» § 93 ZPO Kosten bei sofortigem Anerkenntnis
» MIR 2007, Dok. 219 - BGH Zugang des Abmahnschreibens - Den Beklagten, der im Wettbewerbsprozess auf die Klageerhebung eine Unterlassungserklärung abgibt und geltend macht, ihm sei die Abmahnung nicht zugegangen, trifft grundsätzlich die Dar
» Kanzlei Dr. Bahr, Hamburg - Recht der Neuen Medien, Gewerblicher Rechtsschutz, Glücksspielrecht, Gewinnspielrecht, Wirtschaftsrecht, Online-Recht
» UWG - Einzelnorm
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