Sechs Euro die Stunde sind sittenwidrig

Ein Brutto-Stundenlohn von sechs Euro für eine gelernte Fachverkäuferin verstößt „gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht denkenden Menschen“ und ist daher als sittenwidrig anzusehen.

Vor dem Arbeitsgericht Leipzig klagte eine in dieser Höhe bezahlte Arbeitnehmerin und bekam Recht (Urteil vom 11.03.2010 – 2 Ca 2788/09). Denn: Der Stundenlohn von sechs Euro beträgt noch nicht einmal die Hälfte des für vergleichbare Fälle geltenden Tariflohns in Sachsen (12,34 Euro pro Stunde).

Zwar gilt in dem konkreten Arbeitsverhältnis der entsprechende Tarifvertrag mangels Tarifbindung nicht, er …

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Themen: Tarifvertrag , Leipzig , Sachsen , Lohn Und Gehalt , Sittenwidriger Lohn , Lohnwucher , Sittenwidrigkeit
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 10. Mai 2010 auf http://blog.betriebsrat.de.

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