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SEC Votes to Adopt E-Proxy Rule Amendments

am 14.12.2006 von http://notizen.duslaw.eu

Die US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) ist für die Kommunikation
der börsennotierten Aktiengesellschaften mit den Aktionären zuständig. Dort zählt dazu
auch die Hauptversammlung. Sie wird wesentlich durch Formulare und Vertretungserklärungen
(proxies) vorbereitet, die den Aktionären bzw. den Banken/Brokern zugestellt werden.
Bislang hatte das per Schriftpost zu geschehen. Mit einer Regeländerung wird
ab dem 1.7.2007 auch die Übermittlung via Internet ermöglicht.


In Deutschland gilt zT schon seit 2002: Einberufung der HV im elektronischen Bundesanzeiger;
Präsentation der Materialien auf der Internetseite der Gesellschaft (§ 175 II

SEC Votes to Adopt E-Proxy Rule Amendments (update)

Unternehmensrechtliche Notizen / Die US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) ist für die Kommunikation der börsennotierten Aktiengesellschaften, der Aktionäre und wirtschaftlichen Eigentümer der Aktien (sog. beneficial owners) untereinander zuständig. Dazu …

Änderungen im Aktien- und GmbH-Recht durch das EHUG

Unternehmensrechtliche Notizen / Das EHUG ist ein Artikelgesetz. Die Artikel 9 und 10 bringen zahlreiche (kleinere) Änderungen des AktG und des GmbHG. Neu durch den Rechtsausschuss des Bundestages eingefügt wurde eine Ergänzung des § 175 Abs. 2 AktG, der die Vorb…

Elektronische Benachrichtigung der Aktionäre über HV in Gefahr

Unternehmensrechtliche Notizen / DAX-Gesellschaften mit Namensaktien haben vor zwei Jahren begonnen, ihre Aktionäre individuell zu bitten, mit dem elektronischen Versand der Unterlagen für die Hauptversammlung (§ 125 Abs. 2 AktG) einverstanden zu sein. Zur HV-Saiso…

Weitergabe von Mitteilungen über die Hauptversammlung durch Kreditinstitute

Unternehmensrechtliche Notizen / Wer ein Aktiendepot beim Sparkassen Broker (ein Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe) eröffnet, der bekommt folgende Schlusserklärung zur Unterzeichnung präsentiert: Ich/Wir nehme/n zur Kenntnis, dass Einladungen für inländis…

Keine Konzernhaftung des Staates wegen UMTS-Lizenzerwerb durch die Deutsche Telekom AG

Unternehmensrechtliche Notizen / Beck-Aktuell meldet: Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass einem Aktionär der Deutschen Telekom AG keine aktienrechtlichen Schadensersatzansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Teilnahme der Telekom an der so g…

Podiumsdiskussionen zum IT-Recht

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DaimlerChrysler: Erweiterung der HV-Tagesordnung ohne Grund?

Unternehmensrechtliche Notizen / In Zeitungsanzeigen und im elektronischen Bundesanzeiger von heute macht die DaimlerChrysler AG eine Erweiterung der Tagesordnung für die 8. ordentliche Hauptversammlung am 12.4.2006 bekannt. Danach lässt der Aktionär Richard Mayer au…

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