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Sebstverständliche 15 Jahre Freiheitsstrafe für Motassadeq

am 09.01.2007 von http://www.strafblog.de

Es konnte ja auch kaum anders kommen. Nachdem der Bundesgerichtshof den angeblichen Atta-Freund Mounir al Motassadeq im November wegen Beihilfe zum Mord in 246 Fällen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung rechtskräftig verurteilt hatte, musste das Hanseatische Oberlandesgericht nur noch das Strafmaß festsetzen. 15 Jahre sind es geworden, die Höchststrafe, die noch möglich war, nachdem Motassadeq ursprünglich schon einmal zu 15 Jahren verurteilt worden war. Nach erfolgreicher Revision waren in zweiter Auflage wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung 7 Jahren Haft festgesetzt worden, bevor er nach erneuter Revision - diesmal von der Staatsanwaltschaft eingelegt - dann eben doch als verantwortlicher Terrorhelfer des 11.September 2001 für schuldig befunden wurde. Was sollten die OLG-Richter jetzt auch noch anders machen? An den Schuldspruch waren sie gebunden, eine das Strafmaß reduzierende Schuldminderung bei 246 toten Flugzeuginsassen wäre wohl kaum denkbar gewesen. Wer mithilft, 246 Menschen zu ermorden, ist schon am oberen Ende der Messlatte., sagte der Senatsvorsitzende Beckmann in der mündlichen Urteilsbegründung. Die Schuld überstrahle auch die persönlichen Umstände des 32-Jährigen.

Verteidiger Jacob sagte laut rp-online, die entscheidende Frage, ob sein Mandant überhaupt in einer die Verurteilung rechtfertigenden Form beteiligt gewesen sei, sei vor dem Gericht gar nicht mehr zu stellen. Er kündigte einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens an. Mitverteidiger Ladislav Anisic bezeichnete den Prozess als Zwischenstation und sagte, dass die Verteidigung alle denkbaren Rechtsmittel einlegen und gegebenenfalls vor den Europäischen Gerichtshof gehen werde.

Der Fall wird uns daher wohl noch weiter beschäftigen.

Autor: RA Rainer Pohlen

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