Sebastian Blumenthal (FDP) für IP-Vorratsdatenspeicherung

„Intelligente Strategien für ein sicheres Netz – IP-Vorratsdatenspeicherung stoppen!“ – diesen Brief haben im Juni vierzehn Personen aus Zivilgesellschaft, „Netzgemeinde“, Journalismus, Recht und Wissenschaft einen Offenen Brief an alle FDP-Bundestagsabgeordneten geschickt. Geantwortet hat nun einer davon: Sebastian Blumenthal (FDP) ist von Beruf IT-Berater, politisch Mitglied der Jungen Liberalen und im Bundestag u.a. in der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft aktiv.

Herr Blumenthal schreibt am 23.08.2011:

vielen Dank für die Übersendung des offenen Briefs zur Speicherung von IP-Adressen.

Nicht nur als Teilnehmer und Unterstützer von Initiativen wie „Freiheit statt Angst“, sondern auch als Netzpolitiker in den Reihen der FDP-Bundestagsfraktion habe ich Ihre Anliegen immer aus voller Überzeugung unterstützt – so konnte die FDP nach hartem und zähen Ringen (gegen erhebliche politische Widerstände) die Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes durchsetzen und den Grundsatz „Löschen statt Sperren“ verbindlich festsetzen. Das abschließende Gesetzgebungsverfahren des Bundestages hierzu ist für den Herbst geplant. Auch Netzsperren „durch die Hintertür“ – so z.B. beim mittlerweile (zum Glück) gescheiterten Glücksspielstaatsvertrag – konnten wir Liberale uns, auch Dank tatkräftiger Unterstützung der schleswig-holsteinischen Landtagsabgeordneten der FDP, entgegenstellen. Vor diesem Hintergrund hat sich vor allem die langjährige Zusammenarbeit zwischen FDP/JuLis und Ihnen als sehr fruchtbar erwiesen – sei es im Rahmen von parlamentarischen oder auch außerparlamentarischen Initiativen und Gremien (so z.B. im vergangenen Jahr die Veranstaltung der FDP-Bundestagsfraktion zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet) sowie persönlichen Gesprächen.

Die Sorge vor einem „Dammbruch“ betreffend der vorgeschlagenen 7-Tage Speicherung von IP-Adressen kann ich nicht teilen. Der Gesetzesentwurf der Bundesjustizministerin sieht ausdrücklich vor, dass für einen Ermittlungsansatz durch die Strafverfolgungsbehörden eine bestimmte IP-Adresse mit einem bestimmten Verdachtsmoment verbunden sein muss und nur dann gezielt zu dieser IP-Adresse eine Auskunftserteilung über die beim Provider vorhandenen Bestandsdaten in einem rechtlich klar definierten Abfrageprozess erfolgen kann. Ich sehe daher die Gefahr von massenhafter und anlassloser Auswertung von IPAdressen mit der Herstellung zu einem Personenbezug nicht, ebenso wenig wie die Gefahr der Erstellung von Bewegungsprofilen oder einer Inhaltskontrolle. Vielmehr erfolgt nach Identifizierung eines Verdachtsmoments mit entsprechender IP-Adresse lediglich die Personenzuordnung. Es wird hingegen nicht nachvollzogen, welche weiteren Aktivitäten unter der IP-Adresse im Datentransfer stattgefunden haben.

Der von Ihnen zitierte § 15 Abs. 5 TMG umfasst lediglich…

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Themen: Juristisches , Bundestag , Datenschutz IM Staatssektor , Metaowl-watchblog , Vorratsdatenspeicherung , IP , Herbst , Fdp , Digitale Gesellschaft , Ip-vorratsdatenspeicherung

Erschienen 8. September 2011 auf http://www.daten-speicherung.de.

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