Sebastian Blumenthal (FDP) für IP-Vorratsdatenspeicherung
„Intelligente Strategien für ein sicheres Netz – IP-Vorratsdatenspeicherung stoppen!“ – diesen Brief haben im Juni vierzehn Personen
aus Zivilgesellschaft, „Netzgemeinde“, Journalismus, Recht und Wissenschaft einen Offenen Brief an alle FDP-Bundestagsabgeordneten
geschickt. Geantwortet hat nun einer davon: Sebastian Blumenthal (FDP) ist von Beruf IT-Berater, politisch Mitglied der Jungen
Liberalen und im u.a. in der
Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft aktiv.
Herr Blumenthal schreibt am 23.08.2011:
vielen Dank für die Übersendung des offenen Briefs zur Speicherung von IP-Adressen.
Nicht nur als Teilnehmer und Unterstützer von Initiativen wie „Freiheit statt Angst“, sondern auch als Netzpolitiker in den Reihen
der FDP-Bundestagsfraktion habe ich Ihre Anliegen immer aus voller Überzeugung unterstützt – so konnte die FDP nach hartem und zähen
Ringen (gegen erhebliche politische Widerstände) die Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes durchsetzen und den Grundsatz „Löschen
statt Sperren“ verbindlich festsetzen. Das abschließende Gesetzgebungsverfahren des Bundestages hierzu ist für den geplant. Auch Netzsperren „durch die Hintertür“ – so z.B. beim
mittlerweile (zum Glück) gescheiterten Glücksspielstaatsvertrag – konnten wir Liberale uns, auch Dank tatkräftiger Unterstützung der
schleswig-holsteinischen Landtagsabgeordneten der FDP, entgegenstellen. Vor diesem Hintergrund hat sich vor allem die langjährige
Zusammenarbeit zwischen FDP/JuLis und Ihnen als sehr fruchtbar erwiesen – sei es im Rahmen von parlamentarischen oder auch
außerparlamentarischen Initiativen und Gremien (so z.B. im vergangenen Jahr die Veranstaltung der FDP-Bundestagsfraktion zur
Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet) sowie persönlichen Gesprächen.
Die Sorge vor einem „Dammbruch“ betreffend der vorgeschlagenen 7-Tage Speicherung von IP-Adressen kann ich nicht teilen. Der
Gesetzesentwurf der Bundesjustizministerin sieht ausdrücklich vor, dass für einen Ermittlungsansatz durch die
Strafverfolgungsbehörden eine bestimmte IP-Adresse mit einem bestimmten Verdachtsmoment verbunden sein muss und nur dann gezielt zu
dieser IP-Adresse eine Auskunftserteilung über die beim Provider vorhandenen Bestandsdaten in einem rechtlich klar definierten
Abfrageprozess erfolgen kann. Ich sehe daher die Gefahr von massenhafter und anlassloser Auswertung von IPAdressen mit der
Herstellung zu einem Personenbezug nicht, ebenso wenig wie die Gefahr der Erstellung von Bewegungsprofilen oder einer
Inhaltskontrolle. Vielmehr erfolgt nach Identifizierung eines Verdachtsmoments mit entsprechender IP-Adresse lediglich die
Personenzuordnung. Es wird hingegen nicht nachvollzogen, welche weiteren Aktivitäten unter der IP-Adresse im Datentransfer
stattgefunden haben.
Der von Ihnen zitierte § 15 Abs. 5 TMG umfasst lediglich…
» Vollständiger Artikel