Neuer Prozess im "Ochsenfurter Parkplatzfall"
schreibmaschine | 27. Mai 2009 — Eine 67-jährige Autofahrerin, die auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes eine gehbehinderte Rentnerin überfahren und getötet h…
Auf unbestimmte Zeit vertagt hat das Würzburger Landgericht seine Entscheidung über die Einweisung einer 67-jährigen Todesfahrerin in die Psychiatrie. Die Angeklagte hat am 26. Januar 2007 auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes in Ochsenfurt eine 84-jährige Rentnerin übergefahren und getötet (wir berichteten). Nach Anhörung eines Sachverständigen entschied das Schwurgericht am Mittwoch, ein weiteres Gutachten zu den medizinischen Voraussetzungen einer Unterbringung der 67-Jährigen einzuholen.
Bereits im Februar vergangenen Jahres wurde die Frau vom Landgericht Würzburg wegen Körperverletzung mit Todesfolge und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Weil sie seit der Tat in Untersuchungshaft saß, hat sie mittlerweile fast die Hälfte ihrer Gefängnisstrafe abgesessen. Rechtskräftig sind aber nur Schuldspruch und Strafmaß des Würzburger Urteils. Nach einer Revision der Verteidigung hob der Bundesgerichtshof (BGH) die ebenfalls ausgesprochene unbefristete Einweisung in die Psychiatrie auf. Über die Voraussetzungen wird jetzt vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts neu verhandelt.
Beim Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen, das Verteidiger Ulrich Ziegert (München) vergeblich mit einem Befangeneheitsantrag gegen den Gtuachter zu verhindern versuchte, gab es keine Überraschungen. Die 67-Jährige leide an einer „wahnhaften Persönlichkeitsstörung“ und sei deshalb für die Allgemeinheit gefährlich, ist sich Dr. Martin Krupinski von der Würzburger Uni-Klinik nach wie vor sicher. Zwar müsse man nicht alle Menschen mit einer Paranoia „hinter psychiatrischen Mauern unterbringen“, so der Sachverständige. Die Angeklagte zeige aber keinerlei Einsicht in ihre Erkankung und wolle sich nich…
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