Ich bin ein perverser Prolet! Und ich lese den Blog "Im Namen des Volkers"
Handschellen | 22. Januar 2009 — Ich habe heute zu gestehen! Ja, ich versuche regelmäßig wach zu bleiben, um das Dschungelcamp zu sehen! Ja, ich freue mich imm…
Diskriminierungen wegen Homosexualität haben bislang in der Gerichtspraxis zum AGG keine erhebliche Rolle gespielt – Ethnien, Geschlechter und Alter waren die beherrschenden Themen.
In Köln geht es jetzt dafür richtig zur Sache. 95 Seiten Klageschrift sehen schon einmal nach etwas aus. Nicht nach wenig Substanz jedenfalls. Aber die Summe: Zwei Millionen EUR. Der abgelehnte Gütevorschlag der Richterin: Immerhin 65.000,00 EUR. Vor ein paar Jahren hat man so eine Summe für keinen Schmerz der Welt bekommen. Ist das gut? Im Prinzip: Ja. Zwei Millionen Euro sind aber eine ganze Nummer zu hoch. Der Verlust eines nahen Angehörigen wird mit niedrigeren (sicher: zu niedrigen) Schmerzensgeldern bedacht. Aber vielleicht trägt die „litigation“-Kultur aus den USA (überhöhte Forderung, hohes settlement) dazu bei, das AGG wieder auf die Tagesordnung zu setzen. Trotz aller Schulungen scheint es in den Betrieben nämlich immer noch nicht wirklich angekommen zu sein. Außerdem bleibt bei derart unrealistisch hohen, in der Presse geschickt lancierten Schadensersatzforderungen immer der Beigeschmack anwaltlicher Werbung. Auch in dem wirklich missglückten ZDF-”Zoom”-Beitrag letzte Woche (in dem Günther Wallraff wieder auf seinen Lieblingsfeind, Kollegen Naujoks, eindrosch), war so ein Anwaltsexemplar zu sehen, das gerne mal mit Millionenforderungen seinen Namen ins Spiel, die Mandanten aber nicht wirklich ins Rennen bringt.
Trotzdem: AGG und schwul, das ist unterbelichtet. Homosexuelle haben es in gewisser Weise besonders schwer, wenn es sie trifft; denn schauen wir mal auf die Realitäten: Die „Witzkultur“ des Betriebsalltags hat irgendwie akzeptiert, dass man das andere Geschlecht nicht diskriminieren soll. Von Leuten anderer Herkunft ganz zu schweigen – so viel “political correctness” kennt auch der schlimmste Chauvinistenbetrieb. Aber die „nun hab Dich doch nicht so, sei nicht so humorlos“-Attitüde gegen Homosexuelle ist immer noch hoffähig. Wenn Si…
» Vollständiger ArtikelErschienen 3. Juli 2011 auf http://www.reuter-arbeitsrecht.de.
Handschellen | 22. Januar 2009 — Ich habe heute zu gestehen! Ja, ich versuche regelmäßig wach zu bleiben, um das Dschungelcamp zu sehen! Ja, ich freue mich imm…
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LawBlog | 1. September 2006 — Manche Kollegen kann ich nicht leiden. Sie mich wahrscheinlich auch nicht. Einer geht mir zum Beispiel auf den Geist, weil er ü…
Wurde ein Kölner Manager regelrecht rausgemobbt, nur weil er schwul ist? Ahmet P. (38, Name geändert) hat seinen Ex-Arbeitgeber auf zwei Millionen Euro Abfindung verklagt.
Auf zwei Millionen Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld hat ein Angestellter seinen Arbeitsgeber verklagt. Er sei in der Firma wegen seiner Homosexualität ständig gedemütigt, beleidigt und benachteiligt worden.