Schwerer Angriff auf die Pressefreiheit

Wie MEEDIA.de berichtet, hat das LG Berlin eine einstweilige Verfügung gegen den Axel Springer Verlag erlassen, weil die "Bild"-Zeitung als erste über den Fall der No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa berichtet hatte:

Unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000.- Euro ist es der "Bild" nun untersagt, weiter über ein "gegen die Antragstellerin eingeleitetes Ermittlungsverfahren wegen schwerer Körperverletzung und/oder den Gegenstand der Untersuchungshaft zu berichten."

Weit davon entfernt, mit der Blöd-Zeitung zu sympathisieren, muss ich deren Chefredakteur Kai Diekmann ausnahmsweise einmal Recht geben, der diese (Fehl)Entscheidung u.a. wie folgt kommentierte:

„Ein Verbot, über die Verhaftung einer derart öffentlichen Person zu informieren, ist ... ein schwerer Angriff auf die Pressefreiheit."

In der Tat! Wenn das Schule macht (und im Hauptsachverfahren gehalten wird), dann Gute Nacht, Pressfreiheit! Aber warum soll es dieser besser gehen als anderen Freiheiten in diesem unseren (?) Staate?!

  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: LG Berlin , Angels

Erschienen 15. April 2009 auf http://ra-melchior.blog.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Einstweilige Verfügung gegen Springer

Handakte WebLAWg | 16. April 2009 — Das Landgericht Berlin hat eine einstweilige Verfügung gegen den Axel Springer Verlag erlassen, weil die “Bild”-Zeitung als e…

Tore des Tages

RA J. Melchior, Wismar | 15. April 2009 — Der bloggende Richter Ballmann kürt in unregelmäßigen Abständen den Tor des Tages. Mir sind gestern sogar zwei Tore aufgefallen…

"BILD-Zeitung" dreht den Spieß um - Wer darf in Berlin eigentlich Richter werden?

Strafprozesse und andere Ungereimtheiten | 16. April 2009 — Der Fall um Krankheit und Inhaftierung einer mittelprächtigen Sängerin einer trällernden Girls-Gruppe wird zum Prüfstand für den U…

Einstweilige Verfügung gegen BILD im Fall Nadja Benaissa

Handakte WebLAWg | 15. April 2009 — Als Anwalt von Frau Nadja Benaissa in presserechtlichen Angelegenheiten weise ich auf Folgendes hin: Das Landgericht Berlin…

Nadja B. - Alles nur ein Scher(t)z?

RA J. Melchior, Wismar | 29. Mai 2009 — Nadja B., Nadja B. ? Ach ja, die Nadja B., deren kurzfristiger Aufenthalt in der U-Haft einige Tage heftiges Rauschen im Medien…

Einstweilige Verfügung gegen Springer: Bild darf nicht mehr über Strafverfahren gegen No Angels Sängerin berichten

Internet-Law | 15. April 2009 — Da war der Kollege Schertz wirklich flott und hat beim Landgericht Berlin eine Unterlassungsverfügung gegen Bild wegen der Bericht…

Urteil untersagt Bild die Berichterstattung – Kritik vom DJV

Presserecht aktuell | 23. September 2010 — Das Landgericht Berlin hat dem Axel-Springer-Verlag und damit der Bild-Zeitung die Berichterstattung über mögliche Verfehlungen…

Gericht verbietet Berichterstattung

Handakte WebLAWg | 17. April 2009 — Ja, auch die WAZ hat es getan. Als die Staatsanwaltschaft die Verhaftung der No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa bekannt gab, hab…

Verfügung gegen Benaissas “Brandbrief”

Handakte WebLAWg | 27. Mai 2009 — Eine Schere im Kopf ist schmerzvoll. Gemeint ist: Der Journalist schreibt etwas nicht auf, weil er seine Gedanken von sich aus …

Pressefreiheit ist nichts für Juristen

Handakte WebLAWg | 22. April 2009 — “Wenn schwere Straftaten Privatsphäre sind, kann die Presse über nichts mehr berichten. Dann kann man die Pressefreiheit auch g…

Meedia: Einstweilige Verfügung gegen Springer

Das Landgericht Berlin hat eine einstweilige Verfügung gegen den Axel Springer Verlag erlassen, weil die "Bild"-Zeitung als erste über den Fall der No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa berichtet hatte. Damit rügte das Gericht faktisch auch das Verhalten der Staatsanwaltschaft, die gegenüber Medienvertretern den Fall kommentiert hatte. "Bild"-Chefredakteur Kai Diekmann sieht in der einstweiligen Verfügung "einen schweren Angriff auf die Pressefreiheit.“