Schwere Zeiten für Online Content und RAin Katja G. aus M.

Wie SPON berichtet, ist die Online Content Ltd. mal wieder vor Gericht gescheitert, dieses Mal vor dem OLG FfM.:

In dem nun bekannt gewordenen, SPIEGEL ONLINE vorliegenden Beschluss (6 U 266/07) führt das Gericht aus: "Die hier im Streit stehenden Sternchenhinweise sind schon deshalb nicht klar und unmissverständlich, weil die Werbeadressaten überhaupt nicht in Erwägung ziehen, etwas für die Teilnahme an dem Lebenserwartungstest, dem Berufswahltest, dem IQ-Test oder dem Flirt-Portal zahlen zu müssen." Daraufhin ist jetzt ein Urteil gegen die Online Content Ltd. vom vorigen Dezember rechtskräftig geworden. Damals urteilte das Landgericht Hanau (Az. 9 O 870/07), dass die Online Content Ltd. die Preise für die Dienstleistungen auf vier beanstan-deten Seiten versteckt und damit gegen die Preisangabenverordnung und das Wettbewerbsrecht verstößt.

So weit, so gut! Aber auch die wohlbekannte werte Kollegin Katja G. aus M. könnte Probleme kriegen:

Noch bevor aber die Gesetzesinitiative gegen Abo-Abzocke im Web kommt, könnten zumindest die Mahnungen von der Kanzlei Günther ein anderes Ende finden. Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt gegen die Anwältin Katja Günther, wie der leitende Oberstaatsanwalt Christian Schmidt-Sommerfeld auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE bestätigte: "Es ist ein größeres Ermittlungsverfahren, das sich aus mehreren Anzeigen und einer Zuleitung der Rechtsanwaltskammer München zusammensetzt. Wir prüfen noch, welche Straftatb…

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Erschienen 11. Juli 2008 auf http://ra-melchior.blog.de

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Kommentare zu "Schwere Zeiten für Online Content und RAin Katja G. aus M.":

8. Oktober 2008 von Bernhard Kirsch — Hallo,
dies ist mein erster Beitrag im Net überhaupt und ich hoffe, dass ich damit nicht schon wieder so ein Abonnement oder eine andere Dienstleistung bestellt habe.
Ich habe inzwischen einen ausführlichen Schriftverkehr mit der besagten Firma und bin der Meinung, dass kein Vertrag zustande gekommen ist. Meine vielleicht rudimentären kaufmannischen Kenntnisse sind immer davon ausgegangen, dass ein Geschäft Zug um Zug erfolgen muss:
- Identität der Geschäftspartner feststellen
- Angebot unterbreiten
- Angebot annehmen
- Leistung bereitsstellen
- Leistung anfordern
- Lieferung ...

Nach meiner Meinung kann kein Vertrag zustande kommen, wenn die Identität der Geschäftspartner nicht feststeht. Und das ist im Internet ja nicht eindeutig möglich. Wie sieht da die Rechtslage aus:
- wenn ich einem Freund gestatte, mit seinem Rechner in meinem LAN im Net zu surfen und dann während einer solchen Transaktion seine Anschrift ausgespäht wird und das als Basis für einen Vertrag dienen soll
- wie sieht da die Rechtslage aus?
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