Schwere Vorwürfe gegen Mönchengladbacher Justiz im Zusammenhang mit Doppelmord

Von schweren Vorwürfen gegen die Mönchengladbacher Justiz berichtet rp-online. Am Freitag der letzten Woche habe ein niederländischer Staatsbürger türkischer Herkunft nach einem Gerichtstermin beim Familiengericht in Mönchengladbach-Rheydt seine Ehefrau und seine älteste Tochter erschossen. Zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung soll gegen den Mann ein Haftbefehl wegen einer angeblichen Vergewaltigung vorgelegen haben, der auch nicht außer Vollzug gesetzt war. Der Familienrichter hätte hierüber ebenso Bescheid gewusst wie die Staatsanwaltschaft und den Mann trotzdem nach der Verhandlung unbehelligt gehen lassen. Die Staatsanwaltschaft sei unterrichtet worden, dass der Mann sich im Gerichtsgebäude aufhielt, habe aber nichts unternommen. Die Information sei dort "tatsächlich steckengeblieben", wird ein Sprecher des Landgerichts zitiert. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) wirft dem Familienrichter vor, er hätte nicht dem umständlichen Weg über die Staatsanwaltschaft gehen dürfen, sondern die Polizei mit der vorläufigen Festnahme des Mannes im Gerichtssaal beauftragen müssen. Der Staatsanwaltschaft wiederum wird vorgeworfen, dass gegen den Tatverdächtigen zwar Mitte Februar Haftbefehl erlassen, der Täter aber nicht zur Fahndung ausgeschrieben worden sei. Deshalb hätte er am Tattag noch nicht im Polizeicomputer gestanden. Jetzt ermittelt die von der Generalstaatsanwaltschaft beauftragte Krefelder Staatsanwaltschaft, ob hiesigen Justizbediensteten Versäumnisse vorzuwerfen sind, die den Tatbestand der fahrlässigen Tötung erfüllen könnten. „Die Tatsache, dass die schreckliche Bluttat durch eine rechtzeitige Festnahme des mutmaßlichen Täters hätte verhindert werden können, hat mich besonders entsetzt“, soll sich die nordrhein-westfälische Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) geäußert haben. Die näheren Umstände des Doppelmordes würden mit Hochdruck aufgeklärt. Autor: RA Rainer Pohlen Kanzlei POHLEN + MEISTER

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Themen: Justiz

Erschienen 14. März 2007 auf http://www.strafblog.de.

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