Schwere Körperverletzung gefährdet deutsche Staatsangehörigkeit
am 24.05.2006 von http://www.strafblog.de
Ziemlich lange läuft schon das Strafverfahren gegen einen Mandanten, der mich gestern in der Kanzlei aufsuchte. Vor 6 Jahren soll er einen Mann mit einem Messer angegriffen und ihm hierbei entstellende Narben im Gesicht beigebracht haben. Dafür war er vor 5 Jahren vom Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 5 Monaten verurteilt worden, obwohl er die Täterschaft bestreitet. Die nicht rechtskräftige Verurteilung führte dazu, dass seine Einbürgerung als Deutscher widerrufen wurde und derzeit auf Eis liegt. Im Berufungsverfahren wurde dann satte 14 Verhandlungstage lang verhandelt, dann erkrankte die Richterin. Das ist jetzt 3 Jahre her. Im August soll nun endlich erneut verhandelt werden. Die Kammer hat 2 Verhandlungstage angesetzt. Der Mandant bestreitet nach wie vor. Ich lasse mir jetzt erst mal die Akten kommen, um mir ein Bild von der Sache zu machen. Nach 6 Jahren sollte wohl kaum noch eine nicht bewährungsfähige Strafe rauskommen. Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention gebietet allein schon wegen der überlangen Verfahrensdauer einen Strafabschlag. Das reicht dem Mandanten allerdings nicht. Der will einen Freispruch, weil er unschuldig ist. Und weil er doch noch eingebürgert werden will. Jetzt hoffe ich mal, dass sich das auch erreichen lässt. Anscheinend handelt es sich um einen Zeugenprozess mit sogenannten Wiedererkennungszeugen. Nach 6 Jahren ist es schwer, einen Täter, den man vorher noch nicht kannte, wiederzuerkennen. Es besteht allerdings immer die Gefahr des sogenannten Erkennens durch Wiedererkennen, weil man den Mann ja schon zweimal im Gerichtssaal auf der Anklagebank gesehen hat. Mal sehen, was die Aktenlage ergibt.
Autor: RA Rainer Pohlen
Kanzlei POHLEN + MEISTER
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