Schwere Geburt oder wie schnell kann Justizia?

Ein Dieb wurde ertappt. Er führte die Polizei zu einem Gebäude, in dem er die Beute aufbewahrte. Die versiegelte es.

Nun stellte der Dieb den Antrag auf “Entsiegelung”. Der Beklaute wollte sein Hab und Gut wieder haben. Der Termin für die Entsiegelung wurde bekannt gegeben.

Da weder Polizei noch Staatsanwaltschaft in dem Fall helfen konnten, wurde also eine einstweilige Verfügung beantragt zur Verwahrung der Beute beim Gerichtsvollzieher (GV).

Gestern wurde die Verfügung erlassen, heute muss der GV zu dem Zeitpunkt vor Ort sein, wenn auch die Polizei da ist und die Räumlichkeiten freigibt. Damit der Dieb keine Chance hat, die Beute woanders hinzubringen.

Alle zogen an einem Strang. Die Richterin, die die Verfügung erließ, die Geschäftsstelle, die die vollstreckbare Ausfertigung erstellte. Die Staatsanwaltschaft, die der Polizei mitteilte, sich nach dem GV zu richten. Die Polizisten, die sich bereit erklärten. Die Rechtsanwaltsfachangestellte, die den entsprechenden Auftrag an den GV ausfertigte. Der Beklaute, der ein Fahrzeug und Arbeitskräfte zum Aufladen besorgte. Der Rechtsanwalt, der bei Gericht nebenher die Unterlagen einsammelte und dem GV in den Briefkasten einwarf.

Alle stellten unter Beweis, dass die Mühlen der Justiz eben nicht langsam mahlen müssen.

Um 10.00 wurde das erste Mal beim GV angerufen und ihm angekündigt, dass da etwas Eiliges kommt. Und er wurde gebeten, eine Zeit zu nennen, wann es heute losgehen könne. Statt einer Zeitangabe kam Gejammer, was er alles zu tun hätte und das er nach Ostern Urlaub habe.

Um 11.00 wurde nach der Verkündung des Urteils durch die Richterin erneut beim GV angerufen und mitgeteilt, dass es nun losgehen kann. Er teilte keine Zeit mit. Er jammerte nur. Die Bitte, einen Vertreter zu benennen, lehnte er aber ab.

Aber er erlaubte dem Beklauten, ihn um 11.45 anzurufen. Termin? Den gab es nicht. Vielmehr eine Litanei, was er alles benötige und was er alles zu tun hätte. Er gab dem Beklauten erneut die Erla…

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Erschienen 20. April 2011 auf http://www.r24.de.

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