Blöd wenn der Einwand den falschen betrifft
Stuttgart Inkasso | 11. August 2010 — In einer Forderungssache meldeten wir uns wie gewöhnt beim Schuldner und forderten ihn zur Zahlung auf. Wenige Tage später er…
Heute erhielt ich in einer Forderungssache ein Schreiben in dem mir der Schuldner auf einer ganzen DIN A4 Seite erklärte, dass er auf sein letztes Schreiben verweist.
Neues konnte ich dem Schreiben beim besten Willen und trotz intensiver Bemühungen nicht entnehmen. Im Gegenteil. Der Schuldner brachte die selben, inhaltlich völlig falschen Einwände, die ich ihm schon in meiner Antwort auf sein letztes Schreiben förmlich um die Ohren gehauen habe.
So besteht er nach wie vor darauf, dass mein Mandant eine Nachbesserung durchführt für eine Leistung die nicht von ihm, sondern von einer völlig anderen Firma erbracht wurde, die nicht einmal im Entferntesten etwas mit der Firma meines Mandanten etwas zu tun hat. Mein Hinweis, dass er sich mit seiner Mängelrüge bitte an den richtigen Ansprechpartner wenden möge scheint er wieder einmal (mittlerweile zum 4. Mal!) nicht zur Kenntnis genommen zu haben.
Einige Sätze später behauptete der Schuldner dann, dass wir die Mängelbeseitigung abgelehnt hätten, was an sich auch richtig ist, allerdings mit der Einschränkung, dass wir mitgeteilt haben, für etwaige, von meinem Mandanten verursachte Mängel (!) selbstverständlich eintreten zu wollen. Von einer Verweigerung kann somit nur für die fälschlicherweise bei uns geltend gemachten Mängel gelten. Diese hat der Mandant jedoch auch nicht zu vertreten, so dass auch der vom Schuldner großzügig gebildete Abschlag nicht einzubehalten ist.
Zu guter Letzt kam dann der mittlerweile schon fast obligatorische Verweis, dass die von uns berechneten Inkassokosten nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren entsprechen und somit nicht anerkannt werden. Blöd nur, dass Inkassogebühren in keinem Gesetz vorgeschrieben sind und wir uns gemäß der h.M. in Rechtsprechung und Literatur an den vergleichbaren Rechtsanwaltsgebühren orientieren.
Ich bin mir wirklich nicht sic…
» Vollständiger ArtikelErschienen 24. September 2010 auf http://www.stuttgart-inkasso.de.
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