Schweizer Datenschützer vs. Filesharing-Ermittler
Das Unternehmen Logistep ermittelt im Auftrag von Musik-, Film- und Softwareindustrie IP-Adressen, über die urheberrechtliche geschützte Werke in Tauschbörsen angeboten werden. Das Unternehmen hat seinen Sitz in der Schweiz und war vor Kurzem unter den Beschuss von Schweizer Datenschützer geraten.
Nach Auffassung des Eidgenössisichen Datenschutzbeauftragten fehlt es in der Schweiz an einer rechtlichen Grundlage für die Ausspähung von IP-Adressen. Nachdem Logistep die Empfehlung der Behörde, bis zur Klärung der Rechtslage die Aussforschung zu unterlassen, zurückgewiesen hatte, beschritten die Schweizer Datenschutzbeauftragte den Gang zum Bundesverwaltungsgericht um die Umsetzung der Empfehlung gerichtlich zu erzwingen.
Das Bundesverwaltungsgericht gab nun der Firma Logistep Recht. Zwar gäbe es in der Tat keine gesetzliche Regelung für die Erfassung und Weiterleitung von Personendaten…
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Erschienen 4. Juni 2009 auf http://www.ip-notiz.de.
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