Schweiz: Erneut Standesinitiative zum Verbot von Actionspielen

Bereits im vergangenen März hat der Schweizer Ständerat zwei Initiativen zur Verschärfung des Jugendschutzes bei Computerspielen bis hin zum vollständigen Verbot bestimmter Actionspiele beschlossen, die allerdings bisher nicht umgesetzt worden sind. Das könnte sich in Kürze ändern, da inzwischen eine Reihe von Kantonen Druck macht. Zuletzt hat am Montag Kantonsrat des Kanton Luzern eine weitere solche Initiative fast einstimmig verabschiedet.

Wie die vom Ständerat bereits beschlossene Initiative aus dem Kanton Bern fordert auch das aktuelle Papier ein

Verbot der Herstellung, des Anpreisens, der Einfuhr, des Verkaufs und der Weitergabe von Spielprogrammen, in denen grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen und menschenähnliche Wesen zum Spielerfolg beitragen.

Das geht über das ohnehin schon strenge deutsche Recht noch hinaus – § 131 StGB verbietet nur solche grausamen Darstellungen, die zusätzlich entweder gewaltverherrlichend oder -verharmlosend sind oder die Menschenwürde verletzten. Nicht jede in einem Spiel enthaltene Gewaltszene, mag sie auch grausam erscheinen, ist hiervon automatisch erfasst.

Die Standesinitiative ist nur der Beginn eines mehr…

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Themen: Stgb , Verbot , Schweiz , Jugendschutz , Parteien , Widerstand , Kanton Bern , Interactive Entertainment , Legal Know-how , Game Politics
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 27. Januar 2011 auf http://spielerecht.de.

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