Schweiz: Bundesgericht verbietet Logistep AG Datenbearbeitung

Das schweizerische Bundesgericht hat am 8.9.2010 in einem Verfahren des Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) gegen Logistep dieser bescheinigt, dass deren Arbeit (Ermittlung und Weitergabe von IP-Adressen von angeblichen P2P-Teilnehmern, die Urheberrechte verletzt haben sollen) rechtswidrig ist. Das höchste schweizerische Gericht hält es für unzulässig, wenn private Unternehmen heimlich IP-Adressen ausforschen, da IP-Adressen eindeutig Personendaten seien. Der Sammelwut von Logistep fehle es an e…

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Themen: Schweiz , Frontpage

Erschienen 9. September 2010 auf http://www.hb-law.de.

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