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Schweinereien

am 01.06.2006 von http://www.ra-blog.de

In einem Schriftsatz ans Gericht fällt es dem Kollegen schwer, mit der “gebotenen Sachlichkeit” auf den Vortrag des Beklagten zu reagieren. Schafft er dann auch nicht, jedenfalls finde ich die Verwendung des Begriffs “fotografisch dokumentierte Schweinereien” nicht besonders sachlich. Hilfreich wäre es vielleicht auch gewesen, diese fotografischen Dokumente beizufügen, was man wohl vergessen hat. Mal sehen, wie der Termin wird. Das persönliche Erscheinen der Parteien ist angeordnet.

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