Schweigen ist goldig
am 25.01.2008 von http://www.ra-blog.de
Manche Strafsachen sind echt so doof, da möchte man in die Tischkante beißen.
Eine Gruppe von vier teils Unbescholtenen begab sich nachts zu einem Firmengelände. Bis zu diesem Punkt der Geschichte herrscht Einigkeit zwischen allen Beteiligten. Der Mittelteil soll einstweilen im Dunkeln bleiben, um die Spannung zu steigern.
Dann kommt die Polizei und spricht unsere Protagonisten an, während diese sämtlich auf der Außenseite des Zaunes stehen. Nachbarn hätten sich über Krach beschwert und hätten gewisse Beobachtungen gemacht, erklären die Polizeibeamten.
Einer der vier nächtlichen Ausflügler sucht einige Zeit später einen Anwalt auf, weil ihm und seinen Freunden Diebstahl in einem besonders schweren Fall vorgeworfen wird. Zu Unrecht, wie er erklärt. Er wäre gerade mit seinen Freunden ganz woanders hin unterwegs gewesen und man hätte an dieser Stelle, wo tatsächlich ein Einbruch stattgefunden hatte, kurz angehalten und darum hätte die Polizei gedacht, sie wären dort eingebrochen. Das auf dem Bürgersteig liegende Diebesgut hätte er gar nicht gesehen. Den Transporter, den er beim Autoverleih gemietet hatte, hätte er für etwas ganz anderes gebraucht. Im übrigen hätten er und seine Freunde ein paar Jugendliche wegrennen sehen. Er habe bei der Polizei keine Angaben zur Sache gemacht.
Was der Kriminellenanwärter nicht wusste, war, dass seine Freunde der Polizei gegenüber nicht nur Angaben zur Sache gemacht und einen übereinstimmenden Tatablauf geschildert hatten, sondern jeder der Vollständigkeit halber auch noch alle anderen belastet hatte.
Aus der Akte ergab sich in etwa folgender Sachverhalt: Zwei klettern über den Zaun, die anderen bleiben davor stehen. Die …
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