Schwarzfahren: Ohne Ticket in Bus oder Bahn ist nicht unbedingt Schwarzfahren

Ohne Ticket in Bus oder Bahn ist nicht unbedingt Schwarzfahren

Frankfurt am Main/Berlin (DAV). Schwarzfahren ist nicht gleich Schwarzfahren. Wer ohne Fahrkarte in Bus oder Bahn steigt, macht sich noch nicht automatisch wegen „Beförderungserschleichung“ strafbar. In jedem Fall müssen konkrete Anhaltspunkte für die Schwarzfahrt und die Fahrscheinkontrolle vorliegen. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am 20 Juli 2010 (AZ: 1 Ss 336/08) entschieden, so die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

In den ersten beiden Instanzen wurde ein Mann wegen Beförderungserschleichung in vier Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 65 Tagessätzen á fünf Euro verurteilt.

Seine Berufung beim OLG hatte Erfolg. Die Richter hoben das Urteil auf und verwiesen es zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurück: Die Feststellungen in dem Urteil seien unvollständig beziehungsweise lückenhaft. Der Tatbestand des Schwarzfahrens setze einen Vermögensschaden voraus, der darin liege, dass dem Verkehrsunternehmen das Entgelt entgehe, da der Täter sich die Beförderung „erschlichen“ habe. Vollendet sei die Tat mit dem Beginn der Beförderungsleistung. Auszuschließen seien aber Fälle, in denen nach allgemeiner Auffassung eine Beförderung noch gar nicht vorliege, zum Beispiel die Entdeckung des Täters nach wenigen Metern.…

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Themen: Berlin , Olg Frankfurt , Frankfurt AM Main , Schadenfix.de News

Erschienen 18. Februar 2011 auf http://www.schadenfixblog.de.

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