Schwarzfahren – eine lohnende Angelegenheit?

Nach einem Bericht der Berliner Zeitung plant der öffentliche Nahverkehr die Strafen für das Schwarzfahren anzuheben. Derzeit kostet einmal Schwarzfahren in Berlin 40,00 €. Nach Auffassung des Nahverkehrsverbundes wirkt dieser Betrag nicht abschreckend.

Hierbei wird aber ausgeblendet, dass das Schwarzfahren auch eine Straftat und zwar die Leistungserschleichung gem. § 265 a StGB darstellt.

Nach § 265 a StGB macht sich strafbar, wer die Beförderung durch ein Verkehrsmittel in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten. Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

Wer durch diese Str…

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Themen: Berlin , Rechtsanwalt , Stgb , Berliner Zeitung , Strafrecht BT II - Vermögensdelikte

Erschienen 2. Februar 2012 auf http://www.strafrechtsblogger.de.

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