Schwarzfahren bald deutlich teurer?

Strafrecht / Schwarzfahren / Erschleichen von Leistungen / Hamburg

Der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) sorgte vor wenigen Tagen mit Aufregung, als ein Leiter des HVV von einer drastischen Erhöhung der Strafen für das so genannte „Schwarzfahren“ sprach. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmer (VDV) gab bekannt, dass eine Gesetzesänderung angestrebt werde, wonach 60 Euro statt bisher 40 Euro Strafe für das Fahren ohne Ticket anfällt. Für Wiederholungstäter sollen sogar 120 Euro gefordert werden.

Dem HVV würden nach Medienberichten jährlich nach einigen Schätzungen rund 20 Millionen Euro an Einnahmen durch Schwarzfahrer entgehen. Neben der Geldstrafe ist auch eine Anzeige wegen Erschleichen von Leistungen gemäß § 265a StGB möglich. Darunter fällt auch das Fahren in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen und U-Bahnen ohne gültigen Fahrschein.

Der HVV setzt seit geraumer Zeit auf neue Konzepte, stärkere Kontrollen und begrüßt ebenso den Vorschlag der Erhöhung der Geldstrafe. Des Weiteren wurde kritisiert, dass neuerdings über Plattformen wie Facebook untereinander von Kontrollen berichtet uns so gewarnt wird. Dies sei ein „bandenmäßiges Schwarzfahren“ erklärte Oliver Wolff, Hauptgeschäftsführer der VDV.

Fraglich ist jedoch, ob die Erhöhung der Geldstrafe ein effektives und auch gleichzeitig sinnvolles Mittel ist? Politiker äußersten bereits bedenken, dass das Schwarzfahren zu bekämpfen sei und nicht die Schwarzfahrer zu kriminalisieren.

( Quelle: Hamburger Abendblatt, 02.02.2012 )

Dieser Beitrag wurde eingestellt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Böttner, Strafverteidiger aus Hamburg. Weitere aktuelle Entsche…

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Themen: Rechtsanwalt , Vorschlag , Bus , Schwarzfahren , Hamburg , Geldstrafe , Bahn , Hamburger Abendblatt , Bussen , Hvv , Anzeige , Wiederholungstäter , Fahren Ohne Fahrschein , Fahrschein , öffentliche Verkehrsunternehmen , Schleichen Von Leistungen
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 7. Februar 2012 auf http://www.strafrecht-bundesweit.de.

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