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Schwarzes Schaf muss weissen Kittel ausziehen

am 29.11.2005 von Lichtenrader Notizen

Der seit 1984 als Facharzt für Allgemeinmedizin in freier Praxis nieder­gelassee Kläger trat zwischen den Jahren 1989 und 2002 trat er mehrmals wegen Pflichtwidrigkeiten bei der Ausübung des ärztlichen Notdienstes und bei der Verschreibung von Medikamenten strafrechtlich sowie berufsgerichtlich in Erscheinung. So wurde ihm in einem gegen Zahlung einer Geld­buße eingestellten Strafverfahren vorgeworfen, dass er 1989 während seines Not­dienstes einen Herzinfarktpatienten an die Rettungsleitstelle verwiesen und sich nicht per­sönlich um ihn gekümmert hat. Da der Kläger im Jahre 1991 einem Notfallpatienten keine medizinische Hilfe geleistet hatte und dieser noch vor seiner Einlieferung ins Krankenhaus verstarb, wurde der Kläger zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Berufsgericht für Heilberufe legte dem Kläger 1999 eine Geldbuße auf, weil er einen von einer hilflosen Patientin erbete­nen Haubesuch ablehnte und sie stattdessen auf ein Krankenhaus verwies. Zu einer Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde der Kläger 1997 verurteilt. Er hatte an Drogen­abhängige verschiedene Arzneimittel zur Substitutionstherapie nebenein­ander sowie in solchen Mengen und Konzentrationen verordnet, dass es zu schweren Komplikationen bei den Suchtkranken kam. Schließlich wurde der Kläger zu einer weiteren Bewährungs­strafe wegen des Verschreibens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken verurteilt. Diese Sach­verhalte nahm das zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zum Anlass, dem Kläger die Approbation zu entziehen. Die hiergegen erhobene Klage wies bereits das Verwaltungsgericht ab. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte nun diese Ent­scheidung.
Zu Recht habe das Landesamt dem Kläger die Approbation entzogen. Er habe sich wegen seiner häufigen Zuwiderhandlungen gegen seine Berufspflichten sowohl als unzuverlässig als auch als unwürdig zur Ausübung des ärztlichen Berufs erwiesen. Ein Notfallarzt …

Arztrecht: Möglicher Wegfall der Approbationsentziehungsgründe Frage des Wiedererteilungsverfahrens

Recht und Alltag / Einem Arzt, der mehrfach gegen seine Pflichten als Notarzt verstoßen und regelwidrig Arzneimittel verordnet hat, ist zu Recht die Approbation entzogen worden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz mit seinem Urte…

Achtung! Sehr faul!

Streitsache / Blog / Vorbildlich oder schwarzes Schaf? Wie Vermieter im Internet ihre Mieter anschwärzen – manchmal auch am Datenschutz vorbei. Ein Bericht der SZ. Siehe auch hier. …

Tierarzt im Notfalldienst nicht erreichbar 5.000,– € Geldbuße

Recht und Alltag / Weil ein Mainzer Tierarzt während seines Notfalldienstes nicht erreichbar war, hat er seine Berufspflichten verletzt. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz (Berufsgericht für Heilberufe – Az.: Kf 3/06.MZ) festgestellt und den Veterinär zu einer…

Tierärztlichen Notfalldienst versäumt: Tierarzt muss 5000 Euro zahlen

Lichtenrader Notizen / Pressemitteilung: Weil ein Mainzer Tierarzt (Beschuldigter) während seines Notfalldienstes nicht erreichbar war, hat er seine Berufspflichten verletzt. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz (Berufsgericht für Heilberufe) festgestellt und den Veter…

Wiedererteilung der Approbation?

Handakte WebLAWg / Einem wegen vielfachen Abrechnungsbetruges verurteilten Arzt ist nach nur eineinhalbjähriger Aufgabe seiner Arzttätigkeit die Approbation nicht wieder zu erteilen. Bei ihm ist ein längerer Reifeprozess für die Wiedererlangung seiner ärztlichen Z…

BVerwG 3 B 23.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Der Kläger, der wegen eines 32-fachen Abrechnungsbetruges gegenüber der AOK zu einer auf Bewährung ausgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr sowie zu einer Geldbuße verurteilt wurde, wendet sich gegen den Widerruf seiner Approbation als .…

Sauna-Bordell ./. Jugendschutz

Recht und Alltag / Der Umbau eines Zahnlabors in eine Sauna mit Prostitutionsausübung verstößt im Rhein-Pfalz-Kreis gegen die Sperrgebietsverordnung zum Jugendschutz. Dies entschied das Ober­verwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz mit Beschluss vom 13.03.2006…

Ärztlicher Notfalldienst nur mit eigener Praxis

Recht und Alltag / Nur Ärzte mit einer eigenen Praxis können am Notfalldienst teilnehmen. Diese Regelung ist gerechtfertigt und rechtmäßig, urteilte der Vertragsarztsenat des Bundessozialgerichts in Kassel in seiner jüngsten Sitzung. Der klagende Arzt hatte sein…

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RA & Notar Rolf Jürgen Franke

Rechtsanwalt und Notar Rolf Jürgen Franke aus Berlin trägt Hinweise zu Recht, Rechtsprechung, Gesetzgebung und zu allem, was er noch alles interessant findet, zusammen

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