"Schwarzbau-Villa" nach Planänderungen genehmigt

Im Stadtrat war fast so etwas wie kollektives Aufatmen zu spüren: Nach über drei Jahren Zank und Diskussionen mit dem Bauherrn eines deutlich zu groß geratenen „Mehrgenerationen-Hauses“ am Hexenbruchweg hat der Rat am Donnerstag mit Zwei-Drittel-Mehrheit der nachträglichen Baugenehmigung zugestimmt. Der Bauherr muss einen Teil des in der Domstadt als „Schwarzbau-Villa“ bekannten Gebäudes zurückbauen, dann darf er den Rohbau endlich vollenden. Der Stadtrat will außerdem ein saftiges Bußgeld verhängen.

Es war ein schweres Stück Arbeit für Baureferent Christian Baumgart, die Mehrheit der Volksvertreter davon zu überzeugen, dass der Eigentümer nach Vorlage geänderter Pläne einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Baugenehmigung hat. Zu groß war das Misstrauen, dass sich Bauherr und Architekt wieder nicht an die Vorgaben halten.

Nach der Vorgeschichte ist ein gesundes Misstrauen freilich durchaus berechtigt: Im September 2006 erteilte der Bau- und Ordnungsausschuss die erste Baugenehmigung, an die sich der Bauherr allerdings nur in groben Zügen hielt. Die beiden Geschosse der Villa fielen insgesamt 1,81 Meter höher aus als in den Plänen. Statt des genehmigten Flachdaches hatte das Haus plötzlich ein deutlich höheres Satteldach. Auch ein Swimming Pool wuchs erheblich und fand sich an anderer Stelle als geplant. Der einzige Baum auf dem Grundstück, der nicht hätte gefällt werden dürfen, fiel der Säge zum Opfer.

Immerhin liegt das Haus exakt in dem vom Bebauungsplan festgelegten Baufenster. Durch die erheblich größere Höhe hielt der Bau bisher aber die erforderlichen Abstandsflächen nicht ein. „Eindeutig ein Schwarzbau“, stellte der damalige Leiter der städtischen Bauaufsicht fest und verhängte einen Baustopp. Mehrmals reichte der Architekt im Anschluss geänderte Baupläne ein, die vom Ausschuss auf Empfehlung der Verwaltung immer einstimmig abgelehnt wurden.

Erst jetzt hat es der Bauherr geschafft, eine legale Version seines Hauses entwerfen zu lassen. Das Satteldach soll abgerissen werden, das Schwimmbad wird zugeschüttet. Und durch einen Kniff werden auch die Abstandsflächen eingehalten: Der Bauherr will einen 20 Meter breiten Streifen des Nachbargrundstücks dazu kaufen.

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Themen: Juristisches , Lokales , Opfer

Erschienen 23. Juni 2010 auf http://www.woetzel-online.info/.

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