Schwarzbau: Vom Anbau über die Holzhalle zur Schnitzerei-Werkstatt

Im Juristendeutsch nennt sich das, was ein Mann aus Leidersbach auf seinem Grundstück am Ortsrand von Volkersbrunn ohne ausreichende Genehmigung gebaut hat, eine „materiell illegale Anlage“. Im Volksmund würde man seine Werkstatt für Holzschnitzerei einen Schwarzbau nennen, der jetzt auf Anordnung des Landratsamt wieder beseitigt werden soll. Eine Klage des Mannes gegen die Beseitigungsanordnung wurde vom erwaltungsgericht in Würzburg abgewiesen.

Ganz ohne Baugenehmigung hat der Kläger nicht losgelegt: Genehmigt war dort, wo jetzt ein zweigeschossiges gemauertes Gebäude steht, eine Halle zur Lagerung von Holz mit einem Geschoss und aus Holzbohlen errichtet. Auch zu dem Bauantrag für die Holzhalle kam es aber erst, nachdem das Landratsamt bei einer Baukontrolle im November 2004 eine Erweiterung eines Anbaus des Wohnhauses des Klägers festgestellt hatte, für die keine Genehmigung vorlag. Auch der ursprüngliche Anbau war Anfang der 1980er Jahre schwarz gebaut und erst nachträglich genehmigt worden.

Aufgrund dieser Vorgeschichte hat sich der Kläger wohl darauf verlassen, dass die Behörde auch bei seiner erneuten Überschreitung der Baugenehmigung beide Augen zudrücken würde. Doch dieses Mal kam es anders: Schon bei der Holzhalle befürchtete die Untere Naturschutzbehörde wegen der exponierten Lage im Außenbereich von Volkersbrunn eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, die durch eine Bepflanzung ausgeglichen werden sollte. Das jetzt nachträglich vom Kläger im Bauantrag als „Werkstatt für Holzschnitzerei“ bezeichnete Gebäude hat aber nicht nur ein Geschoss mehr und ist aus Stein statt aus Holz, auch seine Grundfläche ist von rund 42 Quadratmeter auf rund 60 Quadratmeter angewachsen.

„Das sind massive Änderungen, obwohl schon bei der Holzhalle Bedenken bestanden. Es stehen jetzt auch ein paar Bäume weniger da als vorher“, betonte die Vertreterin des Landratsamts vor Gericht. Dabei war in der Genehmigung der Holzhalle festgelegt worden, dass der vorhandene Baumbestand erhalten werden muss. Während die Gemeinde Leidersbach der Holzhalle in ihrem Außenberich noch zugestimmt hatte, verweigerte der Gemeinderat dem neuen Bauantrag sein Einvernehmen. Die Konsuquenz: Der Bauherr erhielt eine Beseitigungsanordnung, in der auch ein Zwangsgeld in höhe von 2.000 Euro angedroht wurde.

Gegen diesen Bescheid zog der Bauherr vor Gericht und ließ sich auch von den eindeutigen Hinweisen der Richter nicht davon abhalten, die Sache bis zum Urteil durchzufechten. „Bei uns herrscht deutliche Skepsis, was die Erfol…

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Themen: Juristisches , Bestanden , Anbau AN Schwarzbau Genehmigt

Erschienen 19. September 2010 auf http://www.woetzel-online.info/.

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