Schwarz kassieren?
am 15.03.2007 von LawBlog
Es tut mir meistens leid, Mandanten absagen zu müssen. Aber eine Pflichtverteidigung 500 Kilometer entfernt ist wirtschaftlich in der Regel nicht zu machen. Zumal, wenn das Gericht, unter Hinweis auf die Verteidiger in der Gegend, nur zur eingeschränkten Beiordnung bereit ist. Also “zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts”. Womit dann sogar die Reisekosten flach fallen.
Meinen Vorschlag, doch dann etwas dazu zu zahlen, konterte der mögliche Mandant mit höchster Empörung. Es sie ja wohl unverschämt, ihn um zusätzliches Geld anzugehen. Das Gespräch endete schließlich damit, dass er ankündigte, meinen Vorschlag an die Anwaltskammer zu melden.
Offensichtlich geht er davon aus, der Anwalt dürfe im Rahmen einer Pflichtverteidigung kein Geld von seinem Mandanten annehmen. Das ist aber nicht so. Der Pflichtverteidiger muss sich Zahlungen lediglich anrechnen lassen. Allerdings nur dann, wenn …
KUNDENKREDIT
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Was macht man denn mit so einem?
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Auslagen - exklusiv für Pflichtverteidiger
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Richter als Büttel der Staatskasse
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Immer wieder gibt es Richter, die meinen, durch Pflichtverletzung dem Staat Geld sparen zu können. Sie bescheiden Anträge auf Beiordnung als Pflichtverteidiger nicht, obwohl die Voraussetzungen der Beiordnung vorliegen, stellen das Verfahren ein,…
Keine Polizei- und Gerichtspost an meinen Mandanten
Mord ist mein Beruf / Neulich rief ein Polizeibeamter an und fragte mich, wo mein Mandant jetzt wohnen würde. Er habe sich abgemeldet und sei wohl in einer kleinen Stadt in Süddeutschland. Dort sei er früher schonmal gewesen Ich antwortete, dass ich nichts…
