Schwanger – Private Krankenversicherung darf Kosten für die Schwangerschaft und die Entbindung ausschließen
Ein Urteil, das bei Schwangeren auf Unverständnis stößt – verständlich. Denn es ist mit Recht vereinbar, wenn eine private die Aufnahme einer
schwangeren Frau in die Versichertengemeinschaft davon abhängig macht, wenn die Behandlungskosten für die und die anschließende Bedingung ausgeschlossen
werden. Dies hat das Amtsgericht Hannover entschieden (Urteil vom 26.08.2008 – 534 C 5012/08).
Die Klägerin war in der 22. Woche schwanger als sie den Antrag stellte, in die private Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Die
Versicherung sagte zu – jedoch unter Bedingung, dass die Kosten für die bestehende Schwangerschaft und die anschließende Entbindung
ausgeschlossen werden. Die Schwangere willigte nicht ein. Sie war daraufhin weiterhin freiwillig gesetzlich versichert. Dort musste
sie monatlich 234,77 Euro im Monat Beiträge leisten.
Die Frau argumentierte vor Gericht, dass sie wegen ihres Geschlechts ohne Grund benachteiligt worden sei. Dadurch sei ihr ein Schaden
in Höhe von monatlich 114,75 Euro entstanden. Denn wäre sie in die private Krankenversicherung aufgenommen worden, hätte sie wegen
der beamtenrechtlichen Beihilferegelung nur 120,02 Euro für die private Krankenversicherung zahlen müssten.
Das Gericht folgte ihr nicht und wies die Klage ab. Die private Krankenversicherung ist eine sog. echte Risikoversicherung, da…
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