Schwanger in der Probezeit
am 02.01.2008 von LawBlog
Während der Schwangerschaft und bis zu vier Monate nach der Geburt darf einer Arbeitnehmerin nicht gekündigt werden (§ 9 Mutterschutzgesetz).
Das gilt auch für meine Mandantin. Sie hat ihre Chefin über die Schwangerschaft informiert, dann aber die Kündigung erhalten. Wahrscheinlich wird die Arbeitgeberin einwenden, dass die vertraglich vereinbarte Probezeit noch nicht abgelaufen ist und sie deswegen kündigen darf.
Stimmt aber nicht; …
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