Kostenvoranschlag? So weit - so schlecht!
RA J. Melchior, Wismar | 24. Juli 2008 — Der Mandant hatte einen eher kleineren Schaden an seinem PKW. Er ließ also einen Kostenvoranschlag in seiner Kfz-Werkstatt erst…
Ein Sachverständigenbüro macht Werbung - grundsätzlich nicht zu beanstanden, aaaber:
Für die Feststellung der Schadenhöhe und der eingetretenen Wertminderung sind wir zuständig. Ein Sachverständigengutachten erstellen wir unkompliziert und schnell, wobei unsere Rechnung automatisch von der gegnerischen Versicherung bezahlt wird.
Das ist in dieser platten Allgemeinheit schlicht falsch! Haftet die Gegenseite nicht, zahlt sie auch kein Sachverständigengutachten. Bei anteiliger Haftung dürfte es auf den Gerichtsbezirk ankommen (Stichwort: OLG Rostock gegen die jedenfalls bisher h.M.) - also hohe Chance auf quotierte Abzüge.
Aber man hat noch mehr tolle Ideen:
Vollumfänglicher Kostenvoranschlag bei nur 5 min. Zeitaufwand durch den Serviceberater. Geht das? Ja, mit KWR Anfrage - und schon fertig!
Dazu gleich mehr.
Die Versicherungen legen Ihren Focus immer mehr auf den schriftlichen Kostenvoranschlag.
Klar, ist billiger als ein Sachverständigengutachten.
Bereits in kürzester Zeit wird es nicht mehr ausreichen, telefonisch eine Schadenhöhe zu nennen, um die Kostenübernahme zu erhalten.
Das hat noch nie ausgereicht!
Dadurch ist es für das Autohaus wichtig, vollumfängliche Kostenvoranschläge zu erstellen. Die größte Herausforderung liegt darin, tatsächlich alle Arbeitsschritte und Positionen, die möglich sind, in der Kalkulation zu erfassen. ... kommt es leider sehr häufig vor, dass im Alltagsgeschäft die Zeit und das notwendige Know-how zum Erstellen eines vollumfänglichen Kostenvoranschlags fehlt.
Das mag sein, deshalb ist ein Sachverständigengutachten einem Kostenvoranschlag ja auch vorzuziehen - außer bei wirklichen „Bagatellschäden".
Wir haben die Lösung! "KWR Anfrage"
Ach, wirklich?
KWR Anfrage ist eine speziell entwickelte Methode zur Erstellung von Kostenvoranschlägen, durch professionelle Sachverständige. Durch die KWR Anfrage erhalten Sie: Eine vollumfängliche Schadenkalkulation, ... eine schnelle Zahlungszusage, fertige Reparaturkostenübernahme ...
Das mag bezweifelt werden, dazu gleich (einen möglichen Verstoß gegen das RDG lassen wir mal offen).
Was kostet das? Der Kostenvoranschlag mit RKÜ fix und fertig wird in den überwiegenden Fällen durch die Versicherung gezahlt. Sogar ein geringer Ertrag für das Autohaus ist möglich. (RKÜ = Reparaturkosten-Übernahmebestätigung, Anm. d. Autors.)
Ach, hier nur „in den überwiegenden Fällen"? Aber dafür darf das Autohaus ggf. auch noch ein bisschen mitverdienen. Und weiterhin FullService:
Auf Wunsch erhalten Sie nur eine E-Mail von uns mit dem Kostenvoranschlag und der RKÜ (inkl. E-Mail Adresse der Versicherung). Diese E-Mail leiten Sie an die Versicherung weiter. So erfolgt die Kommunikation zwischen Ihnen und d…
» Vollständiger ArtikelRA J. Melchior, Wismar | 24. Juli 2008 — Der Mandant hatte einen eher kleineren Schaden an seinem PKW. Er ließ also einen Kostenvoranschlag in seiner Kfz-Werkstatt erst…
Unfall - Blog | 19. Dezember 2006 — Der Redaktion liegt eine Leitlinie der Partnerschaft zwischen der HUK-Coburg und einem Autohersteller mit drei großen Buchsta…
Panorama | 13. November 2009 — Ich schreibe an eine nicht näher zu benennende Kfz-Haftpflichtversicherung folgendes: Die Ablehnung einer Wertminderung können w…
Schadenfixblog | 1. Oktober 2010 — Immer wieder hört und liest man, dass man -im Falle eines unverschuldeten Unfalles- erst dann einen Sachverständigen mit der Er…
Unfall - Blog | 2. Oktober 2007 — Meine Mandantin war unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt. Sie suchte zunächst Ihre Werkstatt auf. Diese erstellte f…
Recht und Alltag | 22. Februar 2006 — Da ich auch gerne die Seiten meiner Kommentatoren besuche, stieß ich vorhin auf die Seite versicherung-in.de. Dort wird auf die…
Unfall - Blog | 23. März 2007 — Diese beiden Abkürzungen für den HDI passen auf ein aktuelles Abrechnungsschreiben, welches mir heute in der Post liegt. Ein …
Unfall - Blog | 7. Mai 2007 — Es kann nur verwundern, mit welcher militanten Hartnäckigkeit manche Versicherungen sich immer noch weigern, die Kernaussage de…
Unfall - Blog | 18. November 2008 — Die Schadensregulierung bei der Allianz bleibt katastrophal, wie sich heute wieder zeigte: Ein einfacher Schadensfall, die Un…
RA J. Melchior, Wismar | 29. September 2010 — Mal abgesehen von der (angeblichen) Bagatellgrenze bei ca. 700.- € (die so sicher keinesfalls ist, s. z.B. DAR 2009, 432): Bei …
Mit Urteil vom 27.05.2011 (Az. 5 U 183/10) bestätigt das OLG Rostock seine bisherige Rechtsprechung zur Erstattungsfähigkeit der Sachverständigenkosten in voller Höhe auch bei ansonsten quotenmäßiger Mithaftung. mitgeteilt und erstritten von S.