Schwachverständiger ?!

Ein Sachverständigenbüro macht Werbung - grundsätzlich nicht zu beanstanden, aaaber:

Für die Feststellung der Schadenhöhe und der eingetretenen Wertminderung sind wir zuständig. Ein Sachverständigengutachten erstellen wir unkompliziert und schnell, wobei unsere Rechnung automatisch von der gegnerischen Versicherung bezahlt wird.

Das ist in dieser platten Allgemeinheit schlicht falsch! Haftet die Gegenseite nicht, zahlt sie auch kein Sachverständigengutachten. Bei anteiliger Haftung dürfte es auf den Gerichtsbezirk ankommen (Stichwort: OLG Rostock gegen die jedenfalls bisher h.M.) - also hohe Chance auf quotierte Abzüge.

Aber man hat noch mehr tolle Ideen:

Vollumfänglicher Kostenvoranschlag bei nur 5 min. Zeitaufwand durch den Serviceberater. Geht das? Ja, mit KWR Anfrage - und schon fertig!

Dazu gleich mehr.

Die Versicherungen legen Ihren Focus immer mehr auf den schriftlichen Kostenvoranschlag.

Klar, ist billiger als ein Sachverständigengutachten.

Bereits in kürzester Zeit wird es nicht mehr ausreichen, telefonisch eine Schadenhöhe zu nennen, um die Kostenübernahme zu erhalten.

Das hat noch nie ausgereicht!

Dadurch ist es für das Autohaus wichtig, vollumfängliche Kostenvoranschläge zu erstellen. Die größte Herausforderung liegt darin, tatsächlich alle Arbeitsschritte und Positionen, die möglich sind, in der Kalkulation zu erfassen. ... kommt es leider sehr häufig vor, dass im Alltagsgeschäft die Zeit und das notwendige Know-how zum Erstellen eines vollumfänglichen Kostenvoranschlags fehlt.

Das mag sein, deshalb ist ein Sachverständigengutachten einem Kostenvoranschlag ja auch vorzuziehen - außer bei wirklichen „Bagatellschäden".

Wir haben die Lösung! "KWR Anfrage"

Ach, wirklich?

KWR Anfrage ist eine speziell entwickelte Methode zur Erstellung von Kostenvoranschlägen, durch professionelle Sachverständige. Durch die KWR Anfrage erhalten Sie: Eine vollumfängliche Schadenkalkulation, ... eine schnelle Zahlungszusage, fertige Reparaturkostenübernahme ...

Das mag bezweifelt werden, dazu gleich (einen möglichen Verstoß gegen das RDG lassen wir mal offen).

Was kostet das? Der Kostenvoranschlag mit RKÜ fix und fertig wird in den überwiegenden Fällen durch die Versicherung gezahlt. Sogar ein geringer Ertrag für das Autohaus ist möglich. (RKÜ = Reparaturkosten-Übernahmebestätigung, Anm. d. Autors.)

Ach, hier nur „in den überwiegenden Fällen"? Aber dafür darf das Autohaus ggf. auch noch ein bisschen mitverdienen. Und weiterhin FullService:

Auf Wunsch erhalten Sie nur eine E-Mail von uns mit dem Kostenvoranschlag und der RKÜ (inkl. E-Mail Adresse der Versicherung). Diese E-Mail leiten Sie an die Versicherung weiter. So erfolgt die Kommunikation zwischen Ihnen und d…

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Themen: Die Zeit , Autohaus

Erschienen 28. Juni 2011 auf http://ra-melchior.blog.de.

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