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Schwach

am 16.05.2008 von RA-Blog

Aus einem Kündigungsschreiben:

(...) ist die Fortsetzung des Mietverhältnisses für unseren Mandanten unzumutbar, da Sie in hartnäckiger Weise gegen die vertragliche Vereinbarung verstoßen und die anfallenden Nebenkosten nicht bezahlen.

Nur dumm, dass a) schon keine solche vertragliche Vereinbarung besteht, b) selbst wenn eine Vereinbarung bestünde, die vorgelegten Abrechnungen nicht prüfbar und somit nicht …

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