Schutzfristverlängerung für Tonaufnahmen von 50 auf 70 Jahre

Ein kurzer Hinweis auf eine Entscheidung des europäischen Ministerrats in Brüssel vom Montag: Mit qualifizierter Mehrheit wurde beschlossen, dass die bisherig geltende Schutzfrist von Tonträgern von 50 Jahren nach Erscheinen des Tonträgers (in Deutsschland: § 85 Abs. 3 Satz 1 UrhG als lex specialis zu § 64 Abs. 1 UrhG) europaweit auf 70 Jahre angehoben wird. Diese Entscheidung des EU-Ministerrats muss innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.

In der juristischen Literatur stößt die Entscheidung auf große Kritik. So stuft beispielsweise Prof. Dr. Thomas Hoeren in seinem Blog die Neuregelung als “eine Unverschämt” ein.

Vorgeschoben wird ein Schutz der ausübenden Künstler, insbesondere der Studiomusiker. Doch denen werden ohnehin die Rechte (auch in neuer verlängerter Form) im Wegen eines Rechtebuyouts zugunsten der Musikindusterie abgenommen. Und mit der neuen Richtlinie werden auch die Tonträgerhersteller geschützt. Warum diese eine Verlängerung der Schutzdauer verdient haben, wurde nie begründet. Wieder einmal versteck…

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Themen: Hoeren , Musikrecht , Tonaufnahmen , Know-how , Eu-ministerrat , Schutzfristverlängerung
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 14. September 2011 auf http://netzrecht.org.

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