Verfahrensbeschleunigung: Verfahrensbeschleunigung bei Gerichten
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Die Bundesregierung will eine Verzögerungsrüge und Wiedergutmachungsleistungen bei überlangen Verfahren von Gerichten und Staatsanwaltschaften einführen. Aber auch Rechtsanwälte können dazu beitragen, Verfahren zu verkürzen.
Pläne der Bundesregierung
Nach den von der Süddeutschen Zeitung berichteten Plänen des Bundesjustizministeriums sollen Bürger bei überlanger Verfahrensdauer künftig eine Verzögerungsrüge erheben können und Anspruch auf eine Wiedergutmachungsleistung von 100 Euro pro Monat erhalten. Besonders langsam arbeitende Gerichte würden im Bundesanzeiger angeprangert.
Mit der Regelung sollen Rechte aus der Europäischen Menschenrechtskonvention realisiert werden, die in Artikel 6 den Bürgern ein faires Verfahren und in Artikel 13 eine nationale Beschwerdeinstanz gewährt.
Durch die Wiedergutmachungsleistung soll Druck auf die Bundesländer ausgeübt werden, zusätzliches Personal in der Justiz einzustellen. Kosteneinsparungen beim Justizpersonal würden sich wegen der dann fälligen Wiedergutmachungsleistungen bei überlangen Verfahren nicht mehr lohnen.
Möglichkeiten zur Verfahrensbeschleunigung
Die Dauer eines Verfahrens hängt nicht nur von Gerichten und Behörden ab. Auch Verfahrensbeteiligte haben die Möglichkeit, einen Gerichtsprozess zu beschleunigen.
Hierzu zählt z.B., Stellungnahmefristen nicht auszuschöpfen, sondern möglichst zügig zu antworten. </…
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