Schulung von Datenschutzbeauftragten: interaktives Online-Video-Seminar

Das IITR informiert: Unternehmen müssen ihren Datenschutzbeauftragten zur Erhaltung der erforderlichen Fachkunde die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen ermöglichen und deren Kosten übernehmen. Im Shop der IT-Recht-Kanzlei können Sie nun das interaktive Online-Video-Seminar des IITR im Jahresabonnement erwerben, mit dem sich Datenschützer kontinuierlich weiterbilden und ihre Schulungsverpflichtung erfüllen können.

Beitrag des IITR von Herrn Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska.

Hintergrund

Mit dem 1. September 2009 sind zahlreiche Änderungen am BDSG in Kraft getreten. Unter anderem wurde § 4f Abs. 3 S. 7 BDSG mit folgendem Wortlaut eingefügt:

„Zur Erhaltung der zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Fachkunde hat die verantwortliche Stelle dem Beauftragten für den Datenschutz die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.“

Was im Einzelfall unter der „erforderlichen Fachkunde“ zu verstehen ist besagt § 4f Abs. 2 S. 2 BDSG: „Das Maß der erforderlichen Fachkunde bestimmt sich insbesondere nach dem Umfang der Datenverarbeitung der verantwortlichen Stelle und dem Schutzbedarf der personenbezogenen Daten, die die verantwortliche Stelle erhebt oder verwendet.“

Insbesondere mit steigendem Schutzbedarf personenbezogener Daten steigt also der Anspruch an die erforderliche Fachkunde des Datenschutzbeauftragten und der damit korrespondierende Anspruch auf laufende Fort- und Weiterbildung.

Online-Video-Seminar: kostengünstige Lösung für kleine und mittelständische Unternehmen

Gerade für Datenschutzbeauftragte kleiner und mittelständischer Unternehmen hat das IITR ein interaktives Online-Video-Seminar entwickelt, mit dem sich Datenschutzbeauftragte kostengünstig per Knopfdruck über die relevanten datenschutzrechtlichen Entwicklungen und Gesetzesänderungen informieren können. Anhand der Darstellung typischer Datenschutz-Beispiele aus Unternehmen werden Änderungen in Rechtsprechung und Aufsichtspraxis anschaulich erläutert und Tipps für die Praxis gegeben.

Das Seminar wird in Form eines Jahresabonnements mit bis zu acht Video-Vorlesungseinheiten pro Jahr angeboten, die jederzeit im Internet abrufbar sind.

Geschlossenes Internetforum für weitere Fragen

Den Teilnehmern des Jahresabonnements steht zudem ein kostenloser Zugang zu einem geschlossenen Internetforum zur Verfügung, in dem unter fachkundiger Moderation weitere Fragen aus dem betrieblichen Alltag erörtert und Erfahrungen von Datenschutzbeauftragten ausgetauscht werden können.

Schulungsnachweis

Der Datenschutzbeauftragte erhält mit der jährlichen Teilnahme an dem Online-Video-Seminar ein Zertifikat des IITR.

Keine besondere Soft- oder Hardware erforderlich

Für den Einsatz brauchen Sie keine besonderen Software- oder Hardwarevoraussetzungen, es ist lediglich ein handelsüb…

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Themen: Weiterbildung , Schulung , Kraska

Erschienen 15. Dezember 2009 auf http://www.it-recht-kanzlei.de/.

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