Schulpflicht gilt für alle (“Haft für Papa“, Teil 2)

Wir hatten bereits über den Vater aus Hamburg berichtet, der die Anmeldung seiner Kinder an einer staatlich akzeptierten Schule aus religiösen Gründen verweigert.

Das Oberverwaltungsgericht in Hamburg hat nun das Urteil des Verwaltungsgerichtes bestätigt und Erzwingungshaft für den Vater angeordnet. Das Wohl der drei schulpflichtigen Mädchen sei gefährdet, begründete das Gericht gestern die Entscheidung. Diese Verfügung verstoße nicht gegen das elterliche Erziehungsrecht. Der Vater könne sich auch nicht auf eine seiner Meinung n…

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Themen: Haft , Hamburg

Erschienen 27. April 2006 auf http://www.elbelaw.de/blawg.

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