Zuviel gezahlt! Dann behalten Sie es doch einfach
Stuttgart Inkasso | 6. Mai 2011 — Eigentlich kommt so etwas niemals vor. Im Gegenteil. Meistens versuchen die Schuldner, aus welchem Grund auch immer, zu wenig z…
Schummeln bei der Abiturprüfung? Noch dazu mit Smartphones und Internet? Dem Leiter einer österreichischen Oberschule war dieser Gedanke so ein Graus, dass er einfach handeln musste. Er erwarb legal ein Störgerat, mit dem der Handyempfang unterbunden werden kann und stellte es am Prüfungstag im Bereich der Toiletten auf. Das Gerät funktionierte – am Ende hatte aber der Direktor den meisten Ärger.
Der Leiter des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums Salzburg argwöhnte schon länger, dass Schüler bei Klausuren einen Toilettengang nur vortäuschen – und in Wirklichkeit den Prüfungsstoff mit ihrem Smartphone im Internet recherchieren. Das Rezept, die Handys vor Prüfungsbeginn einzusammeln, hat nach Angaben des Rektors nicht gefruchtet. Die Schüler hätten einfach das Uralthandy von der Oma abgegeben, ihr Smartphone aber wahrscheinlich behalten.
Wie auch immer, Rechtskunde gehört möglicherweise eher nicht zu den Schwerpunkten der Schule, denn der Direktor hatte schlichtweg kein schlechtes Gefühl, als er zumindest bei der wichtigen Maturaprüfung 2011 den Handyjammer einsetzte. Jemand in der Schule, so berichtet die österreichische Presse, muss sich allerdings etwas genauer mit der Rechtslage ausgekannt haben. Denn vermutlich habe es einen Tipp an einen Provider gegeben, dessen Mitarbeiter sehr schnell mit Messgeräten aufgetaucht seien.
Doch nicht nur das. Der Direktor wurde auch mit einem Verwaltungsstrafverfahren überzogen. Denn Handyjammer sind in Österreich zwar frei verkäuflich, sie dürfen aber n…
» Vollständiger ArtikelErschienen 17. Januar 2012 auf http://www.lawblog.de.
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