Schuldunfähigkeit eines Beamten im Disziplinarrecht

Im Disziplinarrecht hängt die Beurteilung der Erheblichkeit einer verminderten Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) von der Bedeutung und Einsehbarkeit der verletzten Dienstpflichten ab. Die Erheblichkeitsschwelle wird bei der Verletzung von ohne Weiteres einsehbaren innerdienstlichen Kernbereichspflichten nur in Ausnahmefällen erreicht sein.

Erheblich verminderte Schuldfähigkeit gemäß §§ 20, 21 StGB setzt voraus, dass die Fähigkeit, das Unrecht einer Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, wegen einer Störung im Sinne von § 20 StGB bei Tatbegehung erheblich eingeschränkt war. Für die hier relevante Frage der Steuerungsfähigkeit kommt es darauf an, ob das Hemmungsvermögen so stark herabgesetzt war, dass der Betroffene den Tatanreizen erheblich weniger Widerstand als gewöhnlich entgegenzusetzen vermochte. Die Frage, ob die Verminderung der Steuerungsfähigkeit auf Grund einer krankhaften seelischen Störung „erheblich” war, ist eine Rechtsfrage, die die Disziplinargerichte ohne Bindung an die Einschätzung Sachverständiger in eigener Verantwortung zu beantworten haben. Hierzu bedarf es einer Gesamtschau der Persönlichkeitsstruktur des Betroffenen, seines Erscheinungsbildes vor, während und nach der Tat und der Berücksichtigung der Tatumstände, insbesondere der Vorgehensweise. Für die Annahme einer erheblichen Minderung der Schuldfähigkeit sind schwerwiegende Gesichtspunkte heranzuziehen wie etwa Psychopathien, Neurosen, Triebstörungen, leichtere Formen des Schwachsinns, altersbedingte Persönlichkeitsveränderungen, Affektzustände sowie Folgeerscheinungen einer Abhängigkeit von Alkohol, Drogen oder Medikamenten. Die Erheblichkeitsschwelle liegt umso höher, je schwerer das in Rede stehende Delikt wiegt. Dementsprechend hängt im Disziplinarrecht die Beurteilung der Erheblichkeit im Sinne von § 21 StGB von der Bedeutung und Einsehbarkeit der verletzten Dienstpflichten ab und wird die Schwelle der Erheblichkeit damit bei der Verletzung von ohne Weiteres ein…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Rede , Disziplinarverfahren , Schuldunfähigkeit
Rechtsgebiet: Beamtenrecht

Erschienen 4. Oktober 2010 auf http://www.rechtslupe.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Kritische Äußerungen eines Beamten bei seiner Gerichtsverhandlung

Rechtslupe | 26. November 2010 — Mit einem Disziplinarverfahren wegen kritischer Äußerungen eines Beamten bei einer Gerichtsverhandlung musste sich jetzt das …

Versorgungsverwaltung NRW – und ihre Beamten

Rechtslupe | 7. September 2010 — Vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hatten jetzt Klagen von Beamten der früheren Versorgungsämter u…

Rückwirkende Herabsetzung des Ruhegehaltanspruchs eines Beamten

Rechtslupe | 20. August 2010 — Die rückwirkende Aufhebung der Regelung zur vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehalts auf der Grundlage des Mindestruhegehaltssa…

Rechtswidrige Teilzeitanordnung bei Beamten

Rechtslupe | 17. Juni 2010 — Durch rechtswidrige Anordnung von Teilzeit kann der Dienstherr die gesetzlichen Besoldungs- und Versorgungsansprüche eines Beam…

Disziplinarmaßnahmen gegen einen rückfälligen alkoholkranken Beamten

Rechtslupe | 8. Juni 2010 — Nach § 62 Satz 1 NBG a.F. (jetzt § 34 Satz 1 BeamtStG) hat sich der Beamte mit voller Hingabe seinem Beruf zu widmen. Daraus …

Jetzt ist es soweit

kanzlei-hoenig.de | 28. September 2010 — Einige Leute hatten es bereits erahnt: Aus dem “beigefügten Beschluß”: … daraufhin untersucht werden, ob er bei Begehung …

Der Kindererziehungszuschlag und das Mindestruhegehalt des Beamten

Rechtslupe | 20. Januar 2011 — Der beamtenrechtliche Kindererziehungszuschlag ist auch auf das amtsunabhängige Mindestruhegehalt zu gewähren. Die insoweit e…

Versorgung von teilzeitbeschäftigten Beamten

Rechtslupe | 26. März 2010 — Die derzeit bestehende Benachteiligung von teilzeitbeschäftigten Beamten bei der Versorgung ist nach einem gestern verkündeten …

BGH zu den Voraussetzungen der Unterbringung nach § 63 StGB

Anwalt bloggt | 2. Januar 2007 — In seinem Beschluss vom 22.11.2006 in dem Verfahren 2 StR 430/06 hat sich der BGH mit den Voraussetzungen der Unterbringung in …

Lehrerin Penis Mund: Kinderpornos beim Realschullehrer

Rechtslupe | 23. März 2011 — Ein Realschullehrer, der sich 150 Video- und 300 Bilddateien mit kinderpornografischem Inhalt über eine Tauschbörse (“Emule”) v…

Briefpapier | Optimalprint: Optimalprint

Durchsuchen Sie unsere kostenlosen Briefpapiervordrucke, überarbeiten Sie Druckprodukte online und bestellen Sie Geschäftsbriefpapier hier. Nicht überzeugt? Bestellen Sie kostenlose Proben. Sie können Briefpapier mit Ihrem Firmenlogo zum garantiert kleinsten Preis erstellen. Bestellen Sie Geschäftsbriefpapier mit dem existierenden Grafikdesign Ihrer Firma.