Schuldnerschutz: Bundestag billigt Einführung eines P-Kontos

Mit dem heutigen Tag hat der Bundestag einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Einführung des P-Kontos gebilligt: Danach hat ab Mitte 2010 jeder einen Anspruch gegenüber seiner Bank oder Sparkasse auf Einrichtung eines solchen P-Kontos. Die Besonderheit dieses P-Kontos: Pfändungsfreibeträge werden ohne weitergehende gerichtliche Verfahren für ein Grundguthaben gewährt, egal aus welcher Quelle dieses Kontoguthaben herrüh…

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Themen: Bundestag , Hartz IV

Erschienen 24. April 2009 auf http://www.anwalt-dr-schnitzer.com.

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RECHTaktuell | juristischer Blog | Sawal Rechtsanwälte» Blogarchiv » Das P-Konto

Der Deutsche Bundestag hat heute den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen. Hiermit wird ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) eingeführt.