Schuldner zahlt nicht! Anspruch auf Verzinsung?

Rechtsanwaltskanzlei NILS BREITHAUPT

Ihr Schuldner zahlt die Rechnung nicht? Sobald der Schuldner sich im Zahlungsverzug befindet, erwachsen Ihnen als Gläubiger verschiedene Ansprüche auf Schadenersatz. So auch zum Beispiel der Anspruch auf Verzinsung.

Die Höhe der Verzinsung ergibt sich aus § 288 BGB. Nach § 288 Abs. 1 BGB ist eine Geldschuld während des Verzuges mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr zu verzinsen. Etwas anderes gilt dann, wenn bei dem zu Grunde liegenden Geschäft kein Verbraucher beteiligt ist. Dann beträgt die Höhe der Verzinsung acht Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz (§288 Abs. 2 BGB). Entsteht Ihnen als Gläubiger tatsächlich ein höherer Zinsschaden, dann kann alternativ dieser geltend gemacht werden.

Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank berechnet und ist dort bequem online abzufrag…

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Themen: Bgb , Bundesbank , Basiszinssatz , Artikel , 1. Inkasso

Erschienen 20. Juli 2010 auf http://www.rechtsanwalt-breithaupt.de.

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