Schuldenfalle Mobiltelefon
am 21.06.2005 von domainundrecht.de
Mit dem zivilrechtlichen Verbraucherschutz vor überteuerten Service-Angeboten unter besonderer Berücksichtigung des Minderjährigenrechts befaßt sich Andreas Goerth in der Online-Ausgabe der Zeitschrift Verbraucher und Recht: In den vergangenen Jahren hat sich zunehmend eine besondere Sparte in der Branche medialer Angebote entwickelt: Die Möglichkeit, Sonderfunktionen für das eigene Mobiltelefon zu erwerben. Verschiedene Unternehmen (so z.B. ZED, Jamba, Handyfrosch u.a.) bieten dem Verbraucher die Möglichkeit an, sich mittels einer Kurznachricht unter Benutzung des short message service (sms) auf schnellem Wege unterschiedliche Programmeinheiten für das Mobiltelefon in Form von Bildern, Hintergrundgestaltungen (Logos), besonderen Klingeltönen und Spielen zu bestellen, welche unmittelbar an das eigene Gerät gesendet werden. Des Weiteren wird auch die Möglichkeit geboten, durch sog. chats mit anderen Handynutzern in Kontakt zu treten und mit diesen Kurznachrichten auszutauschen (Dabei ist von Verbrauchermagazinen aufgedeckt worden, dass von einzelnen Servicebetreibern ein Kontakt zu anderen Handy-Benutzern nur vorgetäuscht wird; die einzelnen Nachrichten werden von Mitarbeitern der Firmen am Computer geschrieben (so in der Sendung BIZZ auf ProSieben am 23.3.2004).). Diese erweiterten Funktionsmöglichkeiten wenden sich dabei hauptsächlich an jüngere Benutzer, insb. an Minderjährige.
Da sich in diesem Wirtschaftsfeld folglich unerfahrene, zumeist minderjährige Kunden als Verbraucher Unternehmen gegenüber stehen, welche - ohne zumindest mündlichen Kontakt zum Kunden aufgenommen zu haben auf simplen Weg in vielfacher Weise überteuerte Dienstleistungen in Rechnung stellen können, ist erkennbar, dass die Verbraucher besonders schützenswert sind.
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