Schuld und Mitschuld
Einsatzfahrzeuge haben nur dann freie Bahn, wenn sie mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs sind.
Nach dem Urteil des Kammergerichts Berlin (Az.: 12 U 15/04, ADAJUR-Dokument Nr. 65873) handelte der Beamte damit verkehrswidrig. Er durfte sich nicht auf ein Sonderrecht für Einsatzfahrzeuge berufen, da er das Martinshorn nicht benutzte.
Doch auch der Kläger, der den Unfall verursachte, muss sich eine Mitschuld von 50 Prozent anrechnen lassen. Er war nach Ansicht…
» Vollständiger ArtikelThemen: Rechtsprechung , Berlin , Beamte , Kammergerichts Berlin Az.: 12 U 15/04, ADAJUR-Dokument Nr. 65873
Erschienen 31. Dezember 2008 auf http://log.handakte.de/.
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