"Schuld und Strafe - neue Fragen???" - Revision des Schuldstrafrechts und des Systems der Sanktionen?

Im Hinblick auf den verfassungsrechtlich begründeten Bestimmtheitsgrundsatz ist erstaunlich, dass das Strafgesetzbuch nicht positiv definiert, was es unter Schuld versteht.... "Haben die Erkenntnisse der modernen Neurowissenschaften Konsequenzen für den Schuldbegriff und das Schuldstrafrecht? Gibt es nach naturwissenschaftlichen Erkenntnissen und Begriffen überhaupt Schuld? Wie muss sich die Jurisprudenz zu den Antworten auf diese Fragen stellen?". Diese Fragen stellte Justizminister Heinz Georg Bamberger vor rund 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei der Veranstaltung "Schuld und Strafe - neue Fragen", die das Ministerium der Justiz in Zusammenarbeit mit der Mercator Stiftung in der Landesvertretung des Landes Rheinland-Pfalz in Berlin durchführte. "Dass niemand für eine Tat bestraft werden darf, für die er nichts kann - an der er keine Schuld hat -, scheint uns selbstverständlich. Unter welchen Voraussetzungen ist aber jemand 'schuld' an seiner Tat? Das Strafrecht ist das schärfste Instrument unserer Rechtsordnung. Wer nicht richtig damit umgeht, nicht gerecht oder nicht behutsam, der beschädigt und zerstört", so Bamberger. Für Theorie und Praxis des Strafrechts sei der Schuldbegriff fundamental und zentral. Deshalb müsse glasklar sein, was sich hinter dem Begriff Schuld verberge. Indessen sei kaum ein Rechtsbegriff stärker umstritten. "Im Hinblick auf den verfassungsrechtlich begründeten Bestimmtheitsgrundsatz ist erstaunlich, dass das Strafgesetzbuch nicht positiv definiert, was es unter Schuld versteht", betonte der Minister. In den letzten Jahrzehnten seien durch die modernen Neurowissenschaften Befunde erhoben worden, die Zweifel an der Willensfreiheit des Menschen hätten aufkommen lassen. Ergebnisse der Erforschung der neurobiologischen Grundlagen des Bewusstseins und unseres Denkens legten nahe, dass die Entscheidung des Menschen stets - vollständig oder auch - das Produkt genetischer, physisch-psychischer und entwicklungsbedingter Prägungen sei. "Renommierte Hirnforscher fordern eine Revision des Schuldstrafrechts, wohl auch des Systems der Sanktionen. In der Tat scheinen die Ergebnisse der Neurowissenschaften die Strafrechtswissenschaft vor eine schwierige Wahl zu stellen. Der Diskussion muss man sich stellen. Wir hoffen mit dieser Tagung zu der Debatte beizutragen und Anstöße zu geben", bekräftigte Bamberger abschließend. Hintergrund: Es referierten und diskutierten: - Prof. Dr. Dr. Gerhard Roth, Professor am Institut für Hirnforschung, Bremen - Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Winfried Hassemer, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts a. D., Frankfurt - Prof. Dr. Reinhard Merkel, Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie, Hamburg - Prof. Dr. Norbert Nedopil, Leiter der Forensischen Psychiatrie der Universitätsklinik, München - Dr. Grischa Merkel, Rostock - Moderation: Christian Geyer (FAZ) Die Veranstaltung wurde von der Mercator Stiftung unterstützt. Die Stiftung Mercator is…

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Themen: Berlin , Strafgesetzbuch , Pfalz
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 25. Mai 2010 auf http://rechtsanwaeldin.blogspot.com.

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