"Schuld und Strafe - neue Fragen???" - Revision des Schuldstrafrechts und des Systems der Sanktionen?
Im Hinblick auf den verfassungsrechtlich begründeten Bestimmtheitsgrundsatz ist erstaunlich, dass das Strafgesetzbuch nicht positiv
definiert, was es unter Schuld versteht.... "Haben die Erkenntnisse der modernen Neurowissenschaften Konsequenzen für den
Schuldbegriff und das Schuldstrafrecht? Gibt es nach naturwissenschaftlichen Erkenntnissen und Begriffen überhaupt Schuld? Wie muss
sich die Jurisprudenz zu den Antworten auf diese Fragen stellen?". Diese Fragen stellte Justizminister Heinz Georg Bamberger vor rund
150 Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei der Veranstaltung "Schuld und Strafe - neue Fragen", die das Ministerium der Justiz in
Zusammenarbeit mit der Mercator Stiftung in der Landesvertretung des Landes Rheinland-Pfalz in durchführte. "Dass niemand für eine Tat bestraft werden darf, für die er nichts kann -
an der er keine Schuld hat -, scheint uns selbstverständlich. Unter welchen Voraussetzungen ist aber jemand 'schuld' an seiner Tat?
Das ist das schärfste Instrument unserer
Rechtsordnung. Wer nicht richtig damit umgeht, nicht gerecht oder nicht behutsam, der beschädigt und zerstört", so Bamberger. Für
Theorie und Praxis des Strafrechts sei der Schuldbegriff fundamental und zentral. Deshalb müsse glasklar sein, was sich hinter dem
Begriff Schuld verberge. Indessen sei kaum ein Rechtsbegriff stärker umstritten. "Im Hinblick auf den verfassungsrechtlich
begründeten Bestimmtheitsgrundsatz ist erstaunlich, dass das nicht positiv definiert, was es unter Schuld versteht", betonte der Minister. In den
letzten Jahrzehnten seien durch die modernen Neurowissenschaften Befunde erhoben worden, die Zweifel an der Willensfreiheit des
Menschen hätten aufkommen lassen. Ergebnisse der Erforschung der neurobiologischen Grundlagen des Bewusstseins und unseres Denkens
legten nahe, dass die Entscheidung des Menschen stets - vollständig oder auch - das Produkt genetischer, physisch-psychischer und
entwicklungsbedingter Prägungen sei. "Renommierte Hirnforscher fordern eine Revision des Schuldstrafrechts, wohl auch des Systems der
Sanktionen. In der Tat scheinen die Ergebnisse der Neurowissenschaften die Strafrechtswissenschaft vor eine schwierige Wahl zu
stellen. Der Diskussion muss man sich stellen. Wir hoffen mit dieser Tagung zu der Debatte beizutragen und Anstöße zu geben",
bekräftigte Bamberger abschließend. Hintergrund: Es referierten und diskutierten: - Prof. Dr. Dr. Gerhard Roth, Professor am Institut
für Hirnforschung, Bremen - Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Winfried Hassemer, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts a. D., Frankfurt
- Prof. Dr. Reinhard Merkel, Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie, Hamburg - Prof. Dr. Norbert Nedopil, Leiter der
Forensischen Psychiatrie der Universitätsklinik, München - Dr. Grischa Merkel, Rostock - Moderation: Christian Geyer (FAZ) Die
Veranstaltung wurde von der Mercator Stiftung unterstützt. Die Stiftung Mercator is…
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