Die leere Schufa-Drohung
LBR-Blog | 24. August 2007 — Ebenso beliebt wie die derzeit in aller Munde liegende GEZ ist die Schufa, die auch allen nützt. Ihr Zweck ist (unter ganz ander…
Heute mal wieder eine positive Resonanz der Schufa. Ausgangspunkt war dieses Schreiben an die Schufa:
…
Für unseren Mandanten beanstanden wir den Eintrag unter „sonstige Dienstleistungen“ der Firma U. Inkasso GmbH.
Für diesen Eintrag gibt es keine Rechtsgrundlage.
Wie unser Mandant von der U. Inkasso GmbH erfahren hat, soll er angeblich bei einem Kunden des Inkassobüros im Jahr 2006 übers Internet einen Vertrag abgeschlossen haben. Diesen Vertrag hat unser Mandant aber nie geschlossen. Möglicherweise hat ein Dritter sich unter seinen persönlichen Daten angemeldet. Herr K. selbst kennt den Dienstleister noch nicht einmal.
Unser Mandant hat sowohl dem angeblichen Vertragspartner als auch der U. Inkasso GmbH mehrfach mitgeteilt, dass er keine Vertragsbeziehung eingehen wollte und sich entsprechend auch im Internet nirgends angemeldet hat. Dass die Forderung unbegründet ist, ergibt sich auch daraus, dass in all den Jahren keinerlei rechtliche Schritte gegen unseren Mandanten eingeleitet worden sind.
Mangels Existenz eines Vertrages kann ein derartiger Vertrag also auch nicht an die Schufa gemeldet werden. Da es keinen Vertrag gibt, bestehen gegenüber unserem Mandanten auch keine Forderungen.
Hinzu kommt, dass nur unbestrittene bzw. titulierte Forderungen an die Schufa gemeldet werden werden dürfen. Unser Mandant hat die Forderung ständig nachdrücklich bestritten. Ein rechtskräftiger Titel gegen ihn liegt nicht vor.
Überdies ist jedwede Datenübermittlung der U. Inkasso GmbH an die Schufa bezüglich unseres Mandanten auch schon an sich rechtswidrig. Denn Herr K. hat gegenüber der U. Inkasso GmbH und auch gegenüber dem betreffenden Dienstl…
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