Richtigstellungsansprüche aufgrund Datenschutzrechts gegen die Schufa?
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 27. November 2006 — Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bestimmt in §35 Abs. 1 BDSG, daß unrichtige personenbezogene Daten zu berichtigen sind. …
Die Schufa ist für vieles bekannt, vor allem aber als eine der größten Datensammelstellen in Deutschland.
Da wundert es nicht, dass es auf den ersten Blick etwas schwierig fällt, die Schufa mit dem Thema Datenschutz in Verbindung zu bringen.
Vom Datensammler zum DatenschützerDie Schufa war in diversen Artikeln aus datenschutzrechtlicher Sicht in die Kritik geraten. Wie wir bereits berichtet hatten, entschloss sich die Schufa allerdings aus einer Schwäche eine vermeintliche Stärke zu machen. So entwickelte die Schufa ein eigenes Datenschutzsiegel, welches die Einhaltung von Datenschutzvorschriften verbürgen soll.
Die Ernsthaftigkeit von GütesiegelnWenn aus datenschutzrechtlicher Sicht selbst in die Kritik geratene Datensammler anfangen Gütesiegel im Bereich des Datenschutzes zu verteilen, so wirkt dies gelinde gesagt etwas irrwitzig. Da es keinen gesetzlichen Anforderungskatalog für solche Gütesiegel gibt, ist der diesbezüglich entstehende Eindruck ungefähr damit vergleichbar, als würden ausgerechnet Unternehmen wie Google, Facebook, Lidl, die Deutsche Telekom oder die Deutsche Bahn sich plötzlich entschließen Auszeichnungen im Bereich Datenschutz zu vergeben.
Immerhin, nicht völlig frei von Humor!
Neue Transparenz…Auf jeden Fall scheint die Schufa zumindest auf den ersten Blick allerdings beim Thema Transparenz etwas hinzugelernt zu haben. So lässt das Compliance-Magazin verlauten, dass die Schufa zur Verhinderung von Identitätsdiebstählen einen Update-Service anbietet, mit welchem sich Betroffene per SMS und/oder per E-Mail über Anfragen informieren lassen können.
Laut Homepage der Schufa können sich Betroffene durch den Update-Service über
erfolgte Informationsanfragen seitens der Schufavertragspartner seitens der Schufavertragspartner mitgeteilte Datenänderungen (z. B. Adresse) und den SCHUFA-Basisscoreinformieren lassen.
…aber nur gegen GeldDiese Information gibt es allerdings nur für eine vermeintlich “günstige” Jahresgebühr in Höhe von 10,- EUR.
Den gesetzlichen Auskunftsanspruch gibt es dagegen häufig kostenlosBeachtlich dabei ist, das bereits § 34 Abs. 1 und 4 BDSG ohnehin einen Auskunftsanspruch vorsehen. Danach hat die verantwortliche Stelle dem Betroffenen auf Verlangen Auskunft zu erteilen über
die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen, den Empfänger oder die Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden, und den Zweck der Speicherung.Eine Stelle wie die Schufa, die geschäftsmäßig personenbezogene Daten zum Zweck der Übermittlung erhebt, speichert oder verändert, hat dem Betroffenen zudem auf Verlangen Auskunft zu erteilen über
die innerhalb der letzten zwölf Monate vor dem Zugang des Auskunftsverlangens übermittelten Wahrscheinlichkeitswerte für ein bestimmtes zukünftiges Verhalten d… » Vollständiger ArtikelErschienen 20. Juni 2011 auf http://www.datenschutzbeauftragter-info.de.
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 27. November 2006 — Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bestimmt in §35 Abs. 1 BDSG, daß unrichtige personenbezogene Daten zu berichtigen sind. …
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Rechtsanwalt Breithaupt | 14. April 2010 — Rechtsanwaltskanzlei NILS BREITHAUPT § 34 BDSG (Auskunft an den Betroffenen). Danach haben Betroffene (d.h. natürliche Persone…
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ent-schuldigung.de | 26. Februar 2010 — Die Schufa Holding AG ist keine staatliche Organisation, sondern ein Unternehmen, das Daten zu 65 Mio. Personen gesammelt hat. …
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 27. Februar 2011 — Wer eine SCHUFA-Auskunft beantragt oder sich sonst darüber informiert, der wird lesen, dass dort für 3 Jahre die Daten gespeich…
Datenschutzbeauftragter Online | 25. Oktober 2009 — Eine Frage aus dem Alltag: Wenn jemand eine Auskunft über die über ihn gespeicherten Daten verlangt, kann dafür eine Gebühr ver…
MEDIEN INTERNET und RECHT | 23. September 2010 — 1. Bei rechtskräftig titulierten Forderungen (hier: einer Bank aus einem Kreditvertrag) handelt es sich um so genannte "harte" Neg…
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 1. April 2010 — Seit dem heutigen 01.04.2010 gilt ein teilweise überarbeitetes Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Für Verbraucher interessant si…
Identitätsdiebstahl und der anschließende Missbrauch der gestohlenen Daten ist eine der am stärksten zunehmenden Kriminalitätsformen weltweit und bringt die Opfer in große Not. Die Folgen sind gravierend: Nicht nur der gute Ruf leidet und ist schwer wieder herzustellen, auch Schuldenberge können sich anhäufen oder man wird für Straftaten zur Verantwortung gezogen, die man nicht begangen hat. Der Schufa-UpdateService informiert zeitnah über Anfragen der persönlichen Schufa-Informationen und kann so helfen, einen Missbrauch persönlicher Daten frühzeitig zu erkennen.
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