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SchülerVZ: Entscheidender Hinweis kam von Mitschülern

am 20.11.2007 von http://log.handakte.de/

Vor seinem geplanten Amoklauf am Kölner Georg-Büchner-Gymnasium, den die Polizei verhinderte, hat der inzwischen gestorbene 17-jährige Schüler Bilder eines Massakers in den USA im Internet-Schüler-Netzwerk SchülerVZ veröffentlicht.
Das bestätigte Dirk Hensen, Sprecher des zur Holtzbrinck-Gruppe gehörenden Betreibers. “Wir haben einen Anruf von der Polizei bekommen und das Profil des Jungen umgehend gesperrt.” Der entscheidende Hinweis, dass der …

Potenzieller Amok-Schütze tötet sich zu Nikolaus

strafblog / Wie bild.de berichtet, hat die Polizei in Baden-Württemberg einen 18-jährigen Schüler, der möglicherweise für den heutigen Nikolaustag einen Amoklauf im Technischen Gymnasium Offenburg geplant hatte, in einem Waldstück in der Nähe seines Elter…

LG Köln in Sachen …VZ

MarkenBlog / Urteil v. 02.05.2008 - Az.: 84 O 33/08 - StudiVZ und SchülerVZ; “VZ” ist kein Allgemeinbegriff für Verzeichnis Leitsatz: 1. Die Bezeichnung “VZ” ist in Deutschland keineswegs eine Abkürzung für das Wort “Verzeichn…

Mobbing: Digitales Freiwild

Handakte WebLAWg / Immer häufiger werden Lehrer im Internet von Schülern diffamiert und bedroht. Die Politik tut nichts, um die Persönlichkeitsrechte der Pädagogen (“Cyberbullying”) zu schützen. (…) Quelle: Merkur vom 21.6.2007 Feed abonnieren, B…

Die Justiz läuft hinterher

Handakte WebLAWg / Was tun gegen pornografische Inhalte auf Websiten für Jugendliche? Wer haftet? Und welche Konsequenzen hat das für den Betreiber? Der Fall des Online-Netzwerks SchülerVZ zeigt, dass die Rechtslage ziemlich vertrackt ist - für alle Anbieter. (…

LG Köln: Buchstaben VZ gehören StudiVZ /SchülerVZ, nicht der Allgemeinheit

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Bereits seit längerem wehren sich die Betreiber von StudiVZ und SchülerVZ mit juristischen Mitteln auf breiter Front gegen andere Internet-Plattform, die ebenfalls die Buchstaben VZ in ihrem Namen verwenden.Bislang lagen lediglich eine Vielzahl von…

Amoklauf war schon abgeblasen

LawBlog / Den Plan zweier Schüler zu einem Amoklauf am Georg-Büchner-Gymnasium in Köln gab es schon vor über zwei Wochen nicht mehr, lange vor dem Eingreifen der Polizei. Diese überraschende Einschätzung ließ die Staatsanwaltschaft Köln nach neuen Erm…

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Rainer Langenhan

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