schueler.cc – Datenschutz wie auf den Kokosinseln

Alle, denen Facebook, Wer-kennt-wen oder SchülerVZ noch zu harmlos und datenschutzkonform sind, sei ein Besuch bei www.schueler.cc wärmstens ans Herz gelegt. Falls die Top-Level-Domain “cc” nicht sofort geläufig sein sollte: Es handelt sich um die malerischen Kokosinseln, eine Inselgruppe im Indischen Ozean mit einer Bevölkerung von knapp 600 Menschen.

Was schon bei kino.to funktionierte – man nehme eine Webseite mit exotischer Endung, fragwürdigem Serverstandort und viiiiiiiel bunter Werbung – hier, um einen vermeintlich nützlichen Service bereitzustellen, der von arglosen minderjährigen Nutzern mit deren privaten Bildern, Videos, Chats, Meinungen und anderen personenbezogenen Daten gefüllt wird.

Zielgruppe: Kinder

In erster Linie darf man nicht vergessen, dass die Zielgruppe allein auf Schüler, meist also Kinder abzielt – unter anderem auch auf Kinder, die noch nicht die Reife und Einsichtsfähigkeit haben, dass sie mit der Nutzung so einer Gemeinschaft verantwortlich umgehen können.

OK, man findet eine Seite “Jugendschutz” mit Empfehlungen zum sicheren Umgang – auch eine pdf-Broschüre für besorgte Eltern. Das dient alles der seriösen Fassade. Der Realität begegnet man dann bei den Standard-Einstellungen: Privatsphäre – Klar, ich habe nichts zu verbergen (empfohlen). Fotos – sichtbar: für jeden (Erstauswahl). Dazu selbstverständlich Werbung, Games, Werbung, Kooperation mit tape.tv, Werbung…

Impressum? Ja, aber…

Nach § 5 Abs. 1 Telemediengesetz muss ein Diensteanbieter eine Reihe von Informationen im Impressum bereitstellen. Zwar hat schueler.cc ein Impressum – nur wer wirklich verantwortlich ist, steht nicht so ausdrücklich da, wie vom Gesetzgeber gewünscht.

Wer also steckt dahinter: Eine Whois-Suche ergab als admin-c einen Deutschen, der Geschäftsführer einer deutschen GmbH ist. Der wäre doch als Verantwortlicher im Impressum schon mal eine gute Wahl. Unter Kooperationen /B2B / Presse ist eine Gesellschaft angegeben, die mit der Betreiberin “in Geschäftsbeziehung” steht. Der Nutzer kann es sich also aussuchen…

Anders als in der Eigenwerbung angegeben, wird die Plattform eben nicht “made by yourself” also von Schülern gemacht, sondern von einer wirtschaftlich arbeitenden GmbH, die sich als Ideenschmiede begreift, vor allem für E-Commerce.

“Interessante” AGB

Dafür zeichnet sich schueler.cc durch einen kreativen Umgang mit unserem Recht aus. So wird für die gesamte Nutzungszeit ein Newsletter abonniert (Abbestellmöglichkeit?). Fotos und Beiträge dürfen vom Betreiber uneingeschränkt genutzt werden, auch für Werbezwecke – solange der Nutzer sie nicht entfernt (Frage: Wissen die Kinder, dass sie dem zugestimmt haben?).

Sehr schön auch folgendes:

Der Benutzer verzichtet auf die Einleitung jeglicher rechtlicher Schritte gegen Schue……

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Themen: Datenschutz , Kinder , Schüler , Eltern , Social Networks , Top Level Domain , Skandal , Kino , Games , Facebook , Fassade , Schueler.cc

Erschienen 27. Juni 2011 auf http://www.datenschutzbeauftragter-info.de.

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